Wochenend-Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Was auf den Contwiger Brandstifter jetzt zukommt

Der Mann wird mehrere Jahre in einer psychiatrischen Klinik zubringen.
Der Mann wird mehrere Jahre in einer psychiatrischen Klinik zubringen.

Der Brandstifter von Contwig und Pirmasens stammt aus Syrien. Wer darin einen Beweis für „chronische Ausländerkriminalität“ sehen will, ist auf dem Holzweg.

Ein Mann brennt in Contwig das Mehrfamilienhaus nieder, in dem er selbst wohnt. Dann zieht er nach Pirmasens und versucht auch dort, ein Haus anzuzünden. Diese Woche hat ihn das Zweibrücker Landgericht nicht etwa als schuldigen, zurechnungsfähigen Straftäter verurteilt, sondern für die kommenden Jahre in eine psychiatrische Klinik geschickt. Beim Prozess wurde klar, dass der Mann für seine Taten nichts kann: Ärzte sprechen von paranoider Schizophrenie. Der Mann lebte im Wahn, von Agenten verfolgt zu werden, die mit ihm Tür an Tür wohnen. Gegen diese „Feinde“ meinte er sich mit Feuer wehren zu müssen. Doch in Wahrheit brachte er unbeteiligte Nachbarn in Lebensgefahr, fügte ihnen Rauchvergiftungen und dem Hausbesitzer hohen Sachschaden zu.

Weil es um einen syrischen Staatsbürger geht, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam, poppen in sozialen Netzwerken jetzt erwartungsgemäß wieder Kommentare auf. Über Zuwanderer, die hierzulande angeblich nichts anderes zu tun haben als Straftaten zu begehen. Und die – na klar – hinterher auch noch als schuldunfähig gelten. „Aber wenn das ein Deutscher gewesen wäre ...“

Ja, wenn. Dann wäre das Urteil keinen Deut anders ausgefallen. Wer unterstellt, dass ein Brandstifter nur deshalb milde davonkommt, weil er Ausländer ist, der muss schon gewaltige Scheuklappen tragen. Oder mit voller Absicht tragen wollen, damit das alles auch schön ins verquere Weltbild passt. Dass ein Gericht objektiv alle Be- und Entlastungsgründe prüft, ist genauso selbstverständlich wie die exakte Beweisaufnahme, die zum Urteil führt. Hat hier ein Täter böswillig aus Zerstörungswut gehandelt, aus Rache oder anderen niederen Motiven? Oder hat ihn seine Krankheit Dinge tun lassen, die er als gesunder Mensch nie und nimmer angerichtet hätte?

Weil er aus dem Orient kommt?

Für letzteres ist der Fall von Contwig und Pirmasens ein Beispiel. Wer den Prozess mitverfolgt hat, der hat den Beschuldigten als stillen, zurückhaltenden Mann erlebt, den seine Nachbarn als höflich und hilfsbereit beschreiben. Er ist Keramikdesigner, interessiert sich für Astronomie, spricht sehr gut Deutsch und mehrere andere Sprachen. Selbst der Richter sprach von einem eigentlich „ordentlichen Menschen, der sich ideal und willig in unsere Gesellschaft eingefügt“ habe. Aber wehe, wenn die Schizophrenie zuschlägt! Wenn sich im Wahn das andere, das böse Ich der gespaltenen Persönlichkeit meldet, um schlimme Taten zu begehen!

Nein, der Mann hat die Brände nicht gelegt, weil er Muslim, Orientaler oder sonstwie ein „Fremder“ ist. Gleichwohl hängt sein „psychischer Knacks“, den eine Fachärztin im Prozess beschrieben hat, mit seiner syrischen Herkunft zusammen: Dort tobt ein grausamer Bürgerkrieg, dem der Mann zwar körperlich entfliehen konnte. Die schrecklichen Erlebnisse, die sich in seinen Kopf gefressen haben, ist er aber nie losgeworden. Im Kriegstrauma wurzelt der Wahn, unter dessen Folgen nun Unschuldige in der Südwestpfalz zu leiden hatten.

Kein Zuckerschlecken

Was die vermeintliche Milde des Gerichts betrifft: Soll bloß keiner behaupten, dass die kommenden Jahre in der „Geschlossenen“ ein Zuckerschlecken sein werden. Büßen muss der Mann die Feuer von Contwig und Pirmasens allemal. Ob als Häftling im Gefängnis oder als eingesperrter Patient in der Psychiatrie, dürfte für ihn kaum einen Unterschied machen.

Das Gesetz ist für alle gleich. Egal, ob man aus Damaskus oder aus Dietrichingen kommt. Und das ist gut so.

Aber auch die betroffenen Nachbarn und der Besitzer des abgebrannten Hauses müssen Gerechtigkeit erfahren, in Form von Schadenersatz. Hier ist noch vieles zu klären.

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