Zweibrücken Von Bussen und Fahrern

Der Zweibrücker Stadtrat beschäftigt sich heute mit den Buslinien zwischen der Rosenstadt und den benachbarten Landkreisen und Städten im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Ab November sollen die Busverbindungen von der Südwestmobil GmbH betrieben werden. Der Stadtrat befindet über einen Vertrag, der die Übernahme der Mitarbeiter von der Saar-Pfalz-Bus GmbH regelt.
Die Konzernmutter Deutsche Bahn AG hat die Saar-Pfalz-Bus GmbH aus Wettbewerbsgründen bereits weitgehend abgewickelt. Deren Aufgaben als Betreibergesellschaft der Buslinien von Zweibrücken ins Umland soll nun die ebenfalls hundertprozentig zum Deutsche-Bahn-Konzern gehörende Südwestmobil GmbH (SWM) übernehmen. Der so genannte Konzessionsvertrag, der dem Betrieb der Busverbindungen im Auftrag der Landkreise und Städte zu Grunde liegt, regelt unter anderem die Besitzstände der bisher bei der Saar-Pfalz-Bus GmbH beschäftigten Fahrer. Dazu zählen die Anerkennung der Beschäftigungsdauer durch die SWM, die Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge sowie die Übernahme der tariflichen Eingruppierung der Beschäftigten. Das Zweibrücker „Linienbündel“ ist laut Beschlussvorlage das letzte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, das die Saar-Pfalz-Bus noch betreibt. Diese Verbindungen sollen zum 1. November an die SWM übergeben werden. Mit der Übertragung des Konzessionsvertrages verpflichtet sich die SWM , alle „mit mehr als 70 Prozent beschäftigten Arbeitnehmer“ zu übernehmen, die zum Stichtag 1. Juni bei der Saar-Pfalz-Bus GmbH beschäftigt waren. Den betroffenen Mitarbeitern muss die SWP ein Anstellungsangebot vorlegen und die in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegten Konditionen gewähren. Mitarbeiter, die bereits bei der Saar-Pfalz-Bus GmbH eine Arbeitsplatz-Garantie und Besitzstandsschutz genossen haben, sollen ihre Rechte behalten. Im „Linienbündel Zweibrücken seien derzeit fünf Fahrer beschäftigt. Neben Zweibrücken müssen die Südwestpfalz, der Saarpfalz-Kreis, der Kreis Kaiserslautern und die Stadt Pirmasens der Übertragung des Konzessionsvertrages zustimmen. (wrt)