Hintergrund RHEINPFALZ Plus Artikel Verwarnung de luxe: Gelbe Karte mit Zuschlag

Mit einer Zeitstrafe ist immer auch eine Gelbe Karte verbunden.
Mit einer Zeitstrafe ist immer auch eine Gelbe Karte verbunden.

Trainer, Spieler und Zuschauer müssen umdenken. Denn die Reform der persönlichen Strafen wird den Amateurfußball verändern. Was jetzt vom Schiedsrichter wie geahndet wird.

„The same procedure as every year“, könnte man meinen. Denn obwohl die seit 1. Juli geltenden Änderungen wie die neue Acht-Sekunden-Regel beim Torwart oder die Festschreibung des „Kapitänsdialogs“ bereits seit Monaten auf allen einschlägigen Foren leidenschaftlich diskutiert wurden, hat es der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wieder einmal nicht geschafft, rechtzeitig das neue Regelwerk an der Basis zu platzieren. Deshalb konnten auch die Schiedsrichter erst kurz vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. Juli instruiert werden. Per Video-Konferenzen oder Rundmails in den einzelnen Fußballkreisen. Schließlich zählt jeder Tag.

Bundesweit einheitliche Regelung

Parallel hierzu führten die Landesverbände gemeinsam mit dem DFB eine langwierige Diskussion darüber, wie die regional unterschiedlichen Auslegungen bei der Zeitstrafe vereinheitlicht werden können. Wie der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt hat, sei die Anpassung der Regelung zur Gelben Karte+ erforderlich geworden, da das International Football Association Board (IFAB) als oberstes Regelgremium des Fußballs neue Vorgaben zur Anwendung der Zeitstrafe beschlossen habe. „In der Folge hat auch der DFB-Spielausschuss entsprechende Umsetzungsrichtlinien verabschiedet.“

Alle Landesverbände, die in der Vergangenheit bereits die Zeitstrafe eingesetzt haben, sind nun verpflichtet, das neue Modell anzuwenden. Und das hat es in sich. Denn die neue Regel, die vom Juniorenbereich bis zu den Aktiven in der Verbandsliga gelten wird, verändert den Amateurfußball fundamental und vergrößert die Kluft zum Profibereich. Denn wenn die Zuschauer bisher noch mit rudimentären Regelkenntnissen einem Fußballspiel in der Kreisliga folgen konnten, werden zukünftig einige grundlegende Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Späte Bekanntgabe der Reform

Der Hintergrund: Eine Zeitstrafe darf zukünftig nur noch bei bestimmten, klar definierten Vergehen ausgesprochen werden. Im Gegenzug wurde auch die Gelb-Rote Karte wieder eingeführt. Der SWFV räumt fast schon entschuldigend ein, dass „uns die finalen Entscheidungen und Regelungen erst sehr kurzfristig – nämlich kurz vor dem 30. Juni – übermittelt worden sind, weshalb eine frühere Umsetzung und Kommunikation nicht möglich war“. Die erforderliche Abstimmung zwischen dem DFB, den Landesverbänden und den zuständigen Gremien auf Verbandsebene sei notwendig gewesen und habe nachvollziehbarerweise etwas Zeit in Anspruch genommen. Inzwischen seien die Schiedsrichter entsprechend geschult und die Vereine über die etablierten Kommunikationskanäle informiert worden, so der Verband.

Kern der Reform ist die Differenzierung verschiedener Vergehen. So wird auch zukünftig beispielsweise bei einem verwarnungswürdigen Foul- oder Handspiel, aber auch bei einem taktischen Foul im Mittelfeld oder einem Gerangel zwischen zwei Spielern die Gelbe Karte gezeigt. Damit hat sich's. Ab jetzt wird es auch eine Gelbe Karte+ geben, sozusagen die Luxusvariante der schnöden Verwarnungskarte. Denn als „Zuschlag“ zur Gelben Karte wird zeitgleich eine Zeitstrafe ausgesprochen. Dies signalisiert der Schiedsrichter mit zwei ausgestreckten Armen in Richtung Trainerbank des betroffenen Spielers.

Wer meckert, darf sich abkühlen

Die Gelbe Karte+ wird immer dann angewendet, wenn das Vergehen in eine von vier Kategorien fällt. Ein Beispiel: Der Stürmer lässt sich im gegnerischen Strafraum fallen, um einen Strafstoß zu provozieren. Diese sogenannte „Schwalbe“ wird nicht nur, wie bisher, mit einer einfachen Gelben Karte bestraft, sondern zusätzlich mit einer zehnminütigen Verschnaufpause am Spielfeldrand „belohnt“ (bei Junioren und AH fünf Minuten). Gleiches gilt beim Verzögern der Spielfortsetzung, beispielsweise durch Blockieren oder Wegschießen des Balles, aber auch beim „unsportlichen Protestieren“ durch Gesten oder ein übertriebenes Mitteilungsbedürfnis, das sogenannte Meckern. Ein viertes Vergehen, das in der Praxis so gut wie kaum vorkommt, betrifft das unzulässige Täuschen des Schützen beim Strafstoß.

Für die Schiedsrichter bedeutet dies in Zukunft, genau zu erkennen und zu bewerten, in welcher der beiden Kategorien die Verwarnung ausgesprochen wird. In beiden Fällen gilt: Nach Gelb oder Gelb+ folgt beim nächsten verwarnungswürdigen Vergehen die Gelb-Rote Karte und der Spielausschluss. Feldverweiswürdige Vergehen werden nach wie vor mit Rot bestraft. Daran hat sich nichts geändert.

Schiedsrichter im Kreis sind geschult

Die Einführung der Gelben Karte+ hält Sascha Geisler, Schiedsrichterobmann im Fußballkreis Pirmasens-Zweibrücken für „eine gute Lösung“: „Zuvor lag es im Ermessensspielraum des Schiedsrichters, ob ein Vergehen wie ein Foulspiel eine Zeitstrafe nach sich zog. Das ist zukünftig einheitlich geregelt, da die Zeitstrafe nun an vier feste verwarnungswürdige Vergehen geknüpft ist.“ Die späte Bekanntgabe der Regeländerungen durch den SWFV habe den Schiedsrichterausschuss vor keine allzu großen Probleme gestellt, so Geisler, da bereits im Vorfeld entsprechende Hinweise kommuniziert wurden. „Somit konnten wir Anfang Juli unsere Schiedsrichter im Kreis auf dem monatlichen Lehrabend in Höheischweiler optimal schulen.“ Zudem habe der Verband auch in der Ansprache an die Vereine „sehr kommunikativ gehandelt“, so der Schiedsrichterobmann.

Trotzdem vermutet auch Sascha Geisler, dass es mit der Wiedereinführung der Gelb-Roten Karte „in der Vorbereitung vereinzelt zu Unverständnis zwischen Spielern, Verantwortlichen oder auch Zuschauern mit dem Schiedsrichter“ kommen könnte. Doch dies werde in ein paar Wochen, so Geisler, kein Thema mehr sein, „wenn sich die Regeländerungen etabliert haben“.

gkplus
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