Zweibrücken
Textilverband fordert: Sonntagsöffnungen im Outlet sofort abschaffen
Im Streit um Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni eine Beschwerde der Modekette Betty Barclay abgewiesen. Damit ist das Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 23. Oktober 2025 rechtskräftig. Die Modefirma, die ihren Shop im Gegensatz zu den anderen Outlet-Läden an Feriensonntagen geschlossen halten muss, wollte sich per Nichtzulassungsklage dagegen wehren, dass das OLG keine Revision beim BGH zugelassen hat. Letzterer hat diese Beschwerde von Betty Barclay nun final abgewiesen.
Das OLG Zweibrücken hatte der Klage des Modehändlers Steffen Jost gegen Betty Barclay weitgehend Recht gegeben und die Öffnung des separat beklagten Betty-Barclay-Shops im Outlet an Feriensonntagen als rechtswidrig bewertet.
Verband droht „weitere geeignete rechtliche Schritte“ an
In einer Reaktion auf die Nichtzulassung der Barclay-Beschwerde erneuerte der BTE Handelsverband Textil - Schuhe -Lederwaren am Dienstag seine Forderung nach sofortiger Abschaffung der Sonderregelung für bis zu 16 Einkaufssonntage im Outlet. BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels erklärte, „die jahrelange, mehr als dubiose Öffnungspraxis“ müsse beseitigt werden. Die neue Landesregierung rief er auf, die entsprechende Verordnung „unverzüglich aufzuheben“. Zudem erwarte der Verband BTE, dass das Outlet „ab sofort sämtliche Geschäfte“ an Feriensonntagen geschlossen hält. „Sollte dies nicht geschehen, werden wir uns gezwungen sehen, die Einhaltung der Rechtslage durch weitere geeignete rechtliche Schritte sicherzustellen. Dies kann bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen führen.“