Zweibrücken
SWFV erhöht Strafen für Nichtantreten
Hintergrund: Der Westdeutsche Fußball-Verband geht hart gegen Mannschaften vor, die nicht zu Spielen antreten. Dieses Ärgernis tritt in fast allen Verbänden auf. Eine passende Lösung ist bislang noch nicht gefunden worden. Der Südwestdeutsche Fußball-Verband hat ebenfalls darauf reagiert – zum Leidwesen der Vereine.
Ludwigshafen. Der ASV Fußgönheim hat den Absturz gerade noch einmal verhindert. Weil der Verein aus dem Rhein-Pfalz-Kreis im Winter in finanzielle Schieflage geraten war, streikten Spieler und sorgten schließlich dafür, dass der Verbandsligist zweimal zu Auswärtsspielen nicht angetreten war. Hätte sich dieses Szenario ein drittes Mal wiederholt, wäre der Klub in die B-Klasse gestuft worden. Das war dann doch nicht der Fall, unter anderem, weil sich die Lage beim ASV entspannt und der Klub vorgesorgt hatte. Ganz ohne Strafe kam Fußgönheim aber nicht davon. Abgesehen vom Image-Schaden und der Häme, verdonnerte der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) den ASV zu einer Geldstrafe. Bis zu 250 Euro können das pro Fall sein.
Der ASV Fußgönheim ist nicht der einzige Verein, der Ligapartien „sausen“ lässt. Er ist aber das prominenteste, weil ligahöchste Beispiel in jüngster Vergangenheit. In den unteren Klassen kommt es wesentlich häufiger vor, dass Mannschaften nicht antreten. Meistens häufen sich diese Zwischenfälle zum Saisonende. Der Westdeutsche Fußball-Verband (WDFV) führt deshalb ab der neuen Saison zwei grundlegende Änderungen ein. Punkt eins der geänderten Spielordnung: Tritt ein Team nicht zu einem Spiel an, werden drei Punkte abgezogen – aber erst in der Folge-Saison. Punkt zwei: Künftig dürfen im WDFV die Vereine vier Spieler pro Partie auswechseln.
Im SWFV weiter nur drei Auswechslungen
Der SWFV hat dagegen nicht vor, seine aktuellen Regeln zu ändern. Das bestätigt Franz-Josef Kolb, Leiter Sport- und Spielbetrieb, auf Nachfrage. Zwar räumt Kolb ein, dass es bei den Auswechslungen die Überlegung gab, auch vier Spieler pro Partie austauschen zu können. Doch letztlich beließ es der Verband bei der derzeitigen Regelung. Die besagt, dass die drei ausgewechselten Akteure wieder eingewechselt werden dürfen.
Komplizierter gestaltet sich das Problem bei einem Nicht-Antritt. Warum ist die Mannschaft nicht gekommen? Was waren die Gründe dafür? Passierte dies zu Saisonbeginn, in der Rundenmitte oder am Saisonende? Vielschichtige Gründe. Eine einheitliche Lösung dafür ist nicht einfach. Der WDFV reagiert jetzt kompromisslos: Punktabzug. Der Verband argumentiert damit, dass in den Ligen weiter unten solche Absagen im Endspurt einer Saison, wenn es um nichts mehr geht, schon fast an der Tagesordnung stünden. Das sei ein Ärgernis für die betroffenen Vereine. Deshalb gilt seit 1. Juli im WDFV: Tritt ein Team nicht an, dann wird diese Mannschaft mit einem Abzug von drei Punkten belegt. Einen Haken aber gibt es: Dieses Punkteminus fließt nicht in die aktuelle Tabelle ein, sondern erst in der nächsten Saison. Denn: Dann trifft es den „Boykott“-Klub stärker. Der WDFV begründet dies damit, weil Spiele meist dann abgesagt werden, wenn die daraus resultierenden Spielwertungen keinen entscheidenden Charakter mehr in der aktuellen Saison haben. Somit würde eine Bestrafung auch keine großen Auswirkungen haben. Und: Bei der neuen Regelung starten die Vereine mit der Hypothek von drei Minuspunkten pro Spielabsage in die nächste Runde. Beim WFDV glaubt man, dass es sich Vereine dann gut überlegen, ob sie zu einem Spiel nicht antreten.
Strafmaß für Nichtantritt wird erhöht
Der Südwestdeutsche Fußballverband beabsichtigt nicht, so eine Regel einzuführen, sagt Franz-Josef Kolb. Doch Kolb gibt zu, dass ihn und den Verband das Problem an sich wurmt. „Seit drei Jahren wird darüber gegrübelt. Wir haben viele Szenarien durchgesprochen“, stellt Kolb fest. Ein Ergebnis gibt es auch: Das Strafmaß wird erhöht. Das schwankt nun zwischen 50 und 500 Euro, zuvor waren es zwischen 50 und 250 Euro. Außerdem kann ein betroffener Verein Ausfallkosten verlangen. Der SWFV sieht sich zu dem Schritt gezwungen. „Leider haben Spielabsagen in der Vergangenheit zugenommen, sowohl bei den Aktiven als auch in den Jugendligen“, bedauert Kolb. Deshalb hat der SWFV auch schon vor zwei Jahren mit einer Regel reagiert. „Wenn an einem Spieltag die erste Mannschaft nicht antritt, darf aus diesem Team auch keiner in der zweiten Mannschaft spielen“, verdeutlicht Kolb. Ausgenommen davon sind Spieler unter 21 Jahren und Akteure, die älter als 40 Jahre sind. Der SWFV verspricht sich von der Regelanpassung eine Besserung. „Bis zu 500 Euro Strafe sind viel Geld für einmal Nichtantreten“, findet Kolb.