Zweibrücken
Stadt zu Abrissverzögerung: Verantwortung liegt allein beim Bauunternehmer
Vergangene Woche stellte sich heraus, dass das Gebäude Maxstraße 12 seine Standsicherheit verlieren könnte, wenn der frühere Kronprinz direkt nebenan weiter abgerissen wird. Jetzt muss eine nicht geplante Stützmauer hochgezogen werden, die Bauunternehmer Alexej Goldnik zugesagt hat. Er hat auch gesagt, dass eigentlich der Hausbesitzer für die Standsicherung zuständig sei, er, Goldnik, das jetzt aber selbst mache, damit es vorangehe.
Dieser Darstellung widersprach die Stadt auf Anfrage. Grundsätzlich sei zwar der Eigentümer für die Standsicherheit eines Hauses verantwortlich. Aber: „Bei Abbrucharbeiten sind diese so auszuführen, dass benachbarte Gebäude nicht gefährdet werden. Daher obliegt die Sicherung des Gebäudes Maxstraße 12 dem Bauherrn der Abbruchmaßnahme“, so Stadt-Sprecherin und Hauptamtsleiterin Alessa Buchmann.
Evakuiert werden musste das Gebäude laut Buchmann nicht, es werde nach wie vor genutzt. Es bestehe keine akute Einsturzgefahr, das habe der vom Bauherrn beauftragte Statiker ermittelt. Auf die Anschrift des Mehrfamilienhauses seien fünf Personen gemeldet. Nach unseren Informationen wohnt zurzeit niemand in dem Haus, ein Bewohner sei vorübergehend umgezogen, nachdem die Sache mit der gefährdeten Standsicherheit bekannt wurde. Der Mieter eines Büros in dem Gebäude hat nach eigenen Worten alles rausgeholt und benutzt die Räume momentan nicht. Der Vermieter und Eigentümer des Gebäudes wollte sich auf Anfrage nicht äußern, hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Das Haus Maxstraße 12 steht unter Schutz, es gehört zur Denkmalzone Obere Vorstadt, die ab 1700 vor dem ehemaligen Obertor gebaut wurde. Das genaue Baujahr liege dem Stadtbauamt nicht vor, so Alessa Buchmann auf Anfrage. Auch die Frage, wann das Gebäude der früheren Gaststätte Kronprinz angebaut wurde, konnte die Stadt nicht beantworten. Um ein unter Denkmalschutz stehendes Haus abreißen zu können, müssen hohe Hürden überwunden werden.
Anwohner der Maxstraße und der Alten Ixheimer Straße beklagen, dass die Stadt dem Unternehmer zu wenig auf die Finger schaue. Die Stadt erklärt, nicht zuständig zu sein. Deshalb habe das Bauamt im Vorfeld auch nicht überprüft, ob das Haus Maxstraße 12 durch die Abrissarbeiten am Kronprinz Schaden nehmen könnte, wie Alessa Buchmann sagt. Und weiter: „Da die Abbrucharbeiten keiner Baugenehmigung bedürfen, gibt es auch keinen baurechtlichen Vorgang. Dies entbindet den Bauherrn nicht von der Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung obliegt allein dem Bauherrn der Maßnahme.“
Weil keine Genehmigung erforderlich gewesen sei, habe die Stadt dem Unternehmer auch keine Auflagen erteilt, und dieser habe kein Konzept vorlegen müssen. Die Stadt habe auch nicht den neuerlichen Baustopp verfügt. Buchmann: „Nach Angabe des vom Bauherrn beauftragten Statikers war ein Weiterarbeiten ohne Stützmaßnahmen für das Nachbargebäude nicht mehr möglich. Insofern hat der Bauherr die Arbeiten selbst gestoppt, um die notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchführen zu können.“ Letztere seien zwischen den Beteiligten abzustimmen, also dem Unternehmer und dem Eigentümer des Hauses Maxstraße 12.
Alexej Goldnik war am Dienstag nicht zu erreichen. Vergangene Woche sagte er, er gehe davon aus, dass die Alte Ixheimer Straße in drei bis vier Wochen wieder freigegeben werden kann. Da sind auf jeden Fall schon Sommerferien.