Zweibrücken Stadt hilft Künstlern mit 500 Euro
Wer kann Anträge stellen?
Hier nennt das Kulturamt alle freischaffenden Künstler und Kulturschaffenden, die von abgesagten Engagements und Honorar-Ausfällen betroffen sind.
Was sind die Voraussetzungen?
Das Auszahlen der Hilfe ist mit bestimmten Bedingungen verknüpft. So muss der Künstler in Zweibrücken wohnen und Mitglied der Künstlersozialkasse sein. Letzteres diene dem Nachweis, dass eine „selbstständige künstlerisch/publizistische Tätigkeit als Beruf zum Zwecke des Broterwerbs“ ausgeübt wird, so die Verwaltung. Außerdem muss der Antragssteller Angaben über ausgefallenes Honorar oder stornierte Verträge machen.
Wie viel Geld ist im Topf und woher kommt es?
Insgesamt enthält der Fonds 15 000 Euro. Damit reicht das Geld für 300 Personen. Die Stadt verwendet dafür das Geld, das im Haushaltsplan für Musik und Kulturförderung vorgesehen war. Dazu kommen noch Mittel aus dem Corona-Fonds.
Wo gibt’s die Formulare?
Die Voraussetzungen und das entsprechende Formular sind hier auf der Internetseite der Stadt zu finden.