Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Seniorenheime: Besuchsverbote belasten Angehörige

In den Zweibrücker Seniorenheimen – hier das Awo-Heim am Rosengarten vom Kleinen Exe aus gesehen – gelten derzeit Besuchsverbote
In den Zweibrücker Seniorenheimen – hier das Awo-Heim am Rosengarten vom Kleinen Exe aus gesehen – gelten derzeit Besuchsverbote.

Zwei Menschen können nicht mehr zueinander: Seit Corona ist es kein Einzelfall, dass Pflegebedürftige keinen Besuch bekommen können. Das ist schwer auszuhalten. Der Anruf eines Lesers hat uns bewegt, die aktuelle Situation zu beleuchten.

Dem älteren Herr am Telefon war anzuhören, wie sehr ihn die Sache bewegt, obwohl er ganz sachlich und freundlich sein Anliegen schilderte: Seit über einer Woche kann er seine demente Frau im Seniorenwohnheim der Arbeiterwohlfahrt (Awo) am Rosengarten nicht mehr besuchen. Der Zutritt werde ihm verweigert, obschon er und seine Frau vollständig geimpft seien und er selbstverständlich bereit sei, sich jeweils zu testen. Es sei eine so unglaubliche Härte, da er seiner Frau ja nicht erklären könne, warum er sie nicht besuchen kommt. Ob man nicht mal in der Zeitung berichten könne, wie die Situation sei.

„Alle Angehörigen angerufen“

„Wir haben alle Angehörigen telefonisch über die besonderen Besuchsregeln informiert“, erklärt Andrea Schantz, Leiterin des Awo-Seniorenwohnheimes, in dem 147 ältere Menschen leben. Und fügt hinzu, dass es aktuell ein „akutes Ausbruchsgeschehen“ gebe, das das Gesundheitsamt und das zuständige Landesamt veranlasst habe zu verfügen, dass Besuche in dem Heim zurzeit nicht möglich sind. Dieses Zutrittsverbot für Besucher gelte nun erst mal befristet bis 8. März, informierte sie und verknüpfte es mit der Hoffnung, dass es nicht verlängert werden müsse. Aber das sei eben abhängig davon, ob nicht wieder neue positive Testergebnisse zu verzeichnen seien.

Ausnahmen vom Besuchsverbot seien in Einzelfällen möglich, wenn es beispielsweise darum ginge, dass ein Bewohner im Sterben liege oder sich in einer akuten psychischen Ausnahmesituation befinde, die nicht mehr vom Personal handhabbar sei. Ebenso wie die grundsätzlichen Handlungsanweisungen seien auch diese Regeln in der Landesverordnung festgeschrieben. Aber, so Andrea Schantz: Im Bewusstsein dessen, wie schwierig die Situation für Angehörige wie Bewohner sei, sei es wichtig zu betonen, dass sie erstens den Angehörigen telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung stünden, diese aber auch selbst anriefen, um über Bewohner zu informieren.

Erster Ausbruch überhaupt in diesem Februar

Auch im vergleichbar großen Johann-Hinrich-Wichern-Haus gilt derzeit ein vom Gesundheitsamt verordnetes Zutrittsverbot für zwei Etagen aufgrund eines Coronaausbruchs, wie der Leiter der Einrichtung, Raphaël Baumann, auf Anfrage erklärt. „Wir hatten sehr lange keine Ausbrüche: bis zum 2. Februar 2022“, sagt er und sieht das darin begründet, dass man ein sehr gutes Corona-Management umsetzten konnte. Auch er betont, dass man selbstverständlich in begründeten Einzelfällen wie bei lebensbedrohlichen Zuständen, in Sterbephasen oder auch psychisch kritischen Zuständen, Besuche ermögliche.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Südwestpfalz indes bestätigt, dass es in Zweibrücken, wie auch in vielen anderen Städten und Gemeinden, derzeit ein massives Ausbruchsgeschehen in Seniorenheimen gebe. Allein im Seniorenheim der Awo seien 26 Bewohner PCR-positiv getestet, etliche Testergebnisse stünden allerdings noch aus, so Kreissprecher André Schattner. „Das Gesundheitsamt prüft sehr genau, wie angemessen eine Besuchseinschränkung ist“, sagt Martina Sand, die als Kontaktperson speziell für die Heimeinrichtungen zuständig ist und die jeweilige Situation vor Ort ermittelt. Einen Aspekt der Zutrittsbeschränkungen fügte sie hinzu: „Wir sind auch sehr in Sorge um die Gesundheit der Besucher.“ Auch für das Haus Kana in Zweibrücken gilt nach Gesundheitsamtsangaben aktuell ein Besuchsverbot, zunächst bis 14. März.

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