Zweibrücken Schlägerei nach Stadtfest: Zwei Jugendliche verurteilt

Tatort war die Calpam-Tankstelle in der Dinglerstraße.
Tatort war die Calpam-Tankstelle in der Dinglerstraße.

Der Stadtfest-Sonntag 2022 endete in einer Schlägerei an der Calpam-Tankstelle. Zwei Jugendliche hat das Gericht nun zu Freiheitsstrafen verurteilt. Eines der Opfer wird an seinen Verletzungen ein Leben lang zu knabbern haben.

Für Staatsanwältin Tanja Maurer-Tücking gibt es keinen Zweifel: Zwei von drei angeklagten Jugendlichen haben am Stadtfest im vergangenen Jahr an der Calpam-Tankstelle mit Flaschen auf eine zweite Gruppe Jugendlicher eingeschlagen. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung in der Von-Rosen-Straße, inklusive Schimpfwörter und Schlägen. Die drei arabisch-stämmigen Jugendlichen auf der Anklagebank hätten damit laut Zeugenaussagen gar nichts zu tun gehabt, sich aber dennoch eingemischt.

Auslöser der späteren Schlägerei war, dass ein Angeklagter eine Beleidigung gegenüber seiner Mutter gehört haben will. Für ihn der Grund, das Opfer krankenhausreif zu prügeln. „Und was, wenn jemand das heute nochmal zu Ihnen sagen würde“, fragte Richterin Sabrina Balz. „Dann würde ich das wieder tun“, antwortete der Angeklagte in der ersten Verhandlung. Eben jener Angeklagte wurde vom Gericht nun zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt – eine Bewährung gibt es nicht. Richterin Sabrina Balz folgt damit dem Strafvorschlag der Staatsanwaltschaft. Gegen eine Bewährung bei dem einen Angeklagten sprechen die Wiederholungsgefahr, fehlende Einsicht sowie der Fakt, dass durch seinen Schlag das Opfer schwerste Verletzungen, die wohl das ganze Leben prägen können, nach sich zog.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Claus-Jürgen Stichler, räumte in seinem Plädoyer zwar die Körperverletzung seines Mandaten ein, jedoch hätte kein Zeuge wirklich die Flasche als Schlagwerkzeug gesehen. Zudem sei das Stadtfest generell als „Hieb-und-Stichfest“ bekannt, sagt Stichler. Schlägereien rund um Volksfeste habe es schon immer gegeben. „Auf dem Dorf wurde deshalb früher nicht die Polizei gerufen“, war seine Argumentation.

Der zweite Angeklagte, bei dem es das Gericht als erwiesen ansah, dass er ebenfalls zunächst mit einer Flasche und später mit seinen Fäusten auf ein zweites Opfer eingeschlagen hat, wurde zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Hinzu kommen zwei Wochen Jugendarrest in Lebach. Auch er wurde von Richterin Balz wegen einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt, allerdings wurde sein Opfer nicht allzu stark verletzt. Ebenso gebe es bei ihm eine weitaus geringere Wiederholungsgefahr. Beim zweiten Angeklagten kommt jedoch noch eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung dazu. Er gestand vor Gericht, das Abgangszeugnis der Gesamtschule gefälscht zu haben, so dass er auf der Zweibrücker Berufsschule aufgenommen wird. Die Fälschung war aufgeflogen. Staatsanwältin Maurer-Tücking sagt dazu, dass die Urkundenfälschung zwar eine Straftat ist, jedoch eine gewisse „Sympathie“ ausstrahle. Der Grund: Der Angeklagte sei sich der Bedeutung einer guten Schulausbildung bewusst, deshalb das gefälschte Zeugnis.

Es gab aber noch einen dritten Angeklagten. Er spielte während der gesamten Vernehmung eher eine untergeordnete Rolle. Tatsächlich war er laut Ansicht des Gerichtes nicht an der Schlägerei beteiligt. Auf der Anklagebank saß er nur deshalb, weil er im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Aussagen zum Tathergang machte. Letztlich wurde er freigesprochen, weil er jedoch einige Zeit nach der Stadtfest-Schlägerei mit Drogen in geringer Menge aufgefunden wurde, bekommt er eine richterliche Verwarnung und muss zwanzig Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

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