Zweibrücken / Contwig Rentner beraubt und zusammengeschlagen: Gericht erhebt Anklage

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Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen den Mann erhoben, dem vorgeworfen wird, im Dezember vergangenen Jahres in ein Haus in Contwig eingebrochen zu sein und dort einen Bewohner verletzt zu haben. Die Anklage des Landgerichts gegen den zum Tatzeitpunkt 37-Jährigen lautet auf schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl im besonders schweren Fall. Nach Abschluss der Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten vor, in der Nacht des 19. Dezember 2024 in ein Einfamilienhaus in Contwig eingebrochen zu sein. Aus einer vorherigen Tätigkeit für den zum Tatzeitpunkt 69-jährigen Bewohner wusste er, dass letzterer einen Bargeldbetrag im vierstelligen Bereich im Haus aufbewahrte. Als der Einbrecher das Haus durchsuchte, wachte der 69-Jährige auf. Um zu verhindern, dass er erkannt wird, blendete der Angeschuldigte den älteren Mann mit einer Taschenlampe und forderte ihn auf, zu verraten, wo das Geld ist. Als der Hausbewohner dem nicht nachkam, versetzte der 37-Jährige ihm mit der Taschenlampe mehrere heftige Schläge an den Kopf, schlug und trat auf sein Opfer ein. Dabei forderte er nun die Herausgabe der Geldbörse. Nach Wegnahme der Geldbörse, in der sich rund 500 Euro befanden, flüchtete der Angeschuldigte. Der 69-Jährige erlitt bei dem Angriff massive Kopfverletzungen. Der laut Staatsanwaltschaft weitgehend geständige Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Am 6. Februar suchten Polizeitaucher in Zweibrücken im Hornbach nach Beweismitteln aus dem Raubüberfall in Contwig, fanden aber keine. Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet, so die Staatsanwaltschaft.

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