Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Polizisten angegriffen und bedroht und Nazi-Parolen gegrölt

Der Angeklagte soll vier Polizisten bedroht, beleidigt und bespuckt, Nazi-Parolen gegrölt und antisemitische Liedzeilen gesungen
Der Angeklagte soll vier Polizisten bedroht, beleidigt und bespuckt, Nazi-Parolen gegrölt und antisemitische Liedzeilen gesungen haben.

„Er war nicht mehr Herr seiner Sinne!“ So beschrieb eine Zeugin am Montag vorm Amtsgericht einen Anfang-20-Jährigen. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Mutter verprügelt, eine Nachbarin beschimpft, vier Polizisten bedroht, beleidigt und bespuckt, Nazi-Parolen gegrölt und antisemitische Liedzeilen gesungen.

Die ersten beiden Vorwürfe wurden im Laufe der Verhandlung fallen gelassen. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und Volksverhetzung wurde der junge Mann aber zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.

Notarzt muss den jungen Mann ruhigstellen

Was der eigentliche Auslöser war, der den Mann an einem Juniabend vor einem Jahr so ausrasten ließ, wurde in der Verhandlung am Amtsgericht nicht näher erörtert. Klar ist, dass er sehr viel Alkohol getrunken hatte – später wurden 1,86 Promille gemessen – und unter dem Einfluss von Cannabis und Arzneimitteln stand. Vier Polizeibeamte mussten ihn laut Anklage und Zeugenaussagen bändigen, und ein Notarzt musste ihn später ruhigstellen, um ihn in die psychiatrische Abteilung im Pirmasenser Krankenhaus zu bringen.

An den Tag könne er sich nur bruchstückhaft erinnern, sagte der junge Mann, der ohne Anwalt erschienen war, gleich zu Beginn seiner Aussage. Er habe „Aggressionen bekommen aus vergangenen Sachen“, weshalb er seine Mutter und seinen Stiefvater habe zur Rede stellen wollen. Sofort sei der Stiefvater auf ihn losgegangen, und er habe „eine Faust ins Gesicht bekommen“. Dass er seine Mutter geschubst, getreten und geschlagen haben soll, „wüsste ich nix davon“. Sollte er eine Nachbarin beschimpft haben, dann habe sie vermutlich auch etwas über ihn gesagt.

Sehr vage blieb der Angeklagte, als es um die weiteren Vorwürfe ging. Die Polizeibeamten hätten ihm die Handfesseln so fest angezogen, dass er sofort vor Schmerzen ohnmächtig geworden und erst wieder im Krankenhaus in Pirmasens zu sich gekommen sei. Mit Schürfwunden im Gesicht, einem blauen Auge, einer blutigen Nase, Prellungen und starken Schmerzen in der Hand. Bis heute sei die Hand noch stellenweise taub, was auch ein Arzt festgestellt habe.

„Ich bin ja nicht der Hitler, oder?“

Dass er die Polizisten derb beschimpft habe; ihnen gedroht habe; gemeint habe, sie müssten alle abgestochen werden; gespuckt und gegen ein Polizeiauto getreten habe; „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ gerufen habe; und dass er das in Rechtsrockkreisen bekannte antisemitische Lied „Blut muss fließen“ skandiert haben soll, daran könne er sich nicht erinnern. Auf die Frage der Staatsanwältin, wie die Polizeibeamten – drei waren als Zeugen erschienen – auf diese Aussagen kommen, sagte der Angeklagte: „Keine Ahnung. Schikane.“ Und auf die Frage der Richterin, wie er zum Dritten Reich stehe: „Mir eigentlich egal, ich kann ja die Geschichte nicht ändern. Ich bin ja nicht der Hitler, oder?“

Dass er sich nicht reumütig gezeigt habe und sich nicht deutlich von NS-Parolen abgegrenzt habe, erwähnte die Richterin am Ende der zweistündigen Verhandlung in ihrem Urteil. Die Aussagen der Polizisten – einer hatte berichtet, er habe beim Angeklagten auch ein Cutter-Messer gefunden – seien überzeugend gewesen. Der Angeklagte sei auch mehrfach einschlägig vorbestraft. Eine Polizeibeamtin hatte über die Familie ausgesagt: „Die sind ja alle amtsbekannt. Das war nicht das erste Mal, dass ich mit denen zu tun hatte.“ Als strafmildernd wertete die Richterin, dass der junge Mann wegen des Alkohols und der Betäubungsmittel vermindert schuldfähig gewesen sei. Sie erkannte zudem an, dass er einen Entzug hinter sich habe und bald seine Ausbildung beendet. Mit der Strafe von 140 Tagessätzen folgte die Richterin der Forderung der Staatsanwältin. Darin berücksichtigt ist eine Verurteilung vom August 2023 zu 50 Tagessätzen à 20 Euro, die noch ausstand. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben keinen Schulabschluss hat, derzeit obdachlos ist und 3000 Euro Schulden hat, saß schon einmal einen Monat im Gefängnis, weil er eine Geldstrafe nicht gezahlt hatte.

„Er hat bestimmt keine gute Jugend gehabt“

Den Vorwurf, der Angeklagte habe seine Mutter verprügelt und eine Nachbarin beleidigt, ließ die Staatsanwältin fallen. Weder die Mutter noch der Stiefvater waren als Zeugen erschienen, sondern hatten sich wegen Krankheit abgemeldet. Die übrigen Zeugen berichteten alle von einer Schlägerei zwischen Stiefsohn und Stiefvater. Verständnis zeigte eine Zeugin, die dem Angeklagten auch Mitgefühl entgegenbrachte: „Er hat ja auch bestimmt keine gute Jugend gehabt“, hatte sie über den Anfang-20-Jährigen gesagt und ihm am Ende ihrer Aussage gewünscht: „Alles Gute, junger Mann!“

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