Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Pärchen unter Alkohol und Drogen: Frau wird verurteilt, Mann durchbricht Abwärtsstrudel

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Zur Tatzeit vor gut einem Jahr waren sie noch ein Pärchen unter Alkohol und Drogen. Doch Diebstahl und Betrug waren kein Kitt für ihre Beziehung. Im Gegenteil.

Die beiden Mittdreißiger waren wegen Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung vorm Zweibrücker Amtsgericht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft, in Person von Referendarin Hanna Luxenburger, warf ihnen vor, im Februar 2024 einen Geldbeutel mit drei EC- und Kreditkarten gestohlen zu haben und damit an Automaten in der Innenstadt Zigarettenpackungen sowie in einem Tabakladen am Hallplatz Zigarettenetuis, Feuerzeuge, Tabak und Zubehör gekauft zu haben. Der dadurch entstandene Schaden belief sich auf etwas mehr als 180 Euro. Zudem wurden aus dem Netto-Markt in der Hauptstraße Lebensmittel im Wert von knapp 60 Euro entwendet.

Der Frau wurden zudem Sachbeschädigung an einer Wohnungstür in der Fruchtmarktstraße vorgeworfen sowie den Besitz von geringen Mengen Marihuana und Haschisch, die bei der polizeilichen Durchsuchung ihres Zimmers auf dem Tisch lagen. Wegen Urkundenfälschung musste sie sich verantworten, da sie im März 2024 in der Hofenfels-Apotheke ein gefälschtes Privatrezept vorgelegt hatte.

Drogenkonsum und Panikattacken

Die mehrfache Mutter, deren Kinder bei der Oma, dem Kindsvater sowie im Heim leben, gab an, dem Alkohol abgeschworen zu haben, aber noch zu kiffen. Sie leide an Panikattacken und Schizophrenie und habe zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden. Den Diebstahl des Geldbeutels stritt sie anfangs ab, räumte die Tat dann später in der Verhandlung doch noch ein.

Die Drogentütchen auf ihrem Tisch im Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft – dort lebte sie damals mit dem Mitangeklagten zusammen – hätten nicht ihr gehört. Ein Mitbewohner des Hauses müsse sie in ihr Zimmer gelegt haben, während sie die Gemeinschaftsdusche auf dem Flur nutzte. Das Rezept habe sie nicht gefälscht, sondern für einen Freund einlösen sollen, der ihr 50 Euro in die Hand gedrückt habe. „Ich war zu besoffen, um zu erkennen, dass das Rezept gefälscht war“, sagte die Angeklagte. Die Sachbeschädigung der Tür gab sie zu. Nach einem Streit mit ihrem Bruder habe sie zwei Glaseinsätze zertrümmert.

Zweiter Angeklagter macht reinen Tisch

Der zweite Angeklagte machte vor Gericht reinen Tisch. Die Angeklagte habe ihm nach dem Diebstahl den Geldbeutel gezeigt und ihn aufgefordert, mit den Kreditkarten loszugehen und Zigaretten zu kaufen. „Ich war zuerst allein an den Automaten. Später sind wir gemeinsam zum Tabakgeschäft gegangen.“ Er habe zu dieser Zeit unter dem Einfluss von Marihuana, Amphetamin und Alkohol gestanden. Die Drogentütchen im Zimmer der Angeklagten habe tatsächlich ein Mitbewohner der Gemeinschaftsunterkunft dort hingelegt. Der Diebstahl im Netto-Markt sei auf seine Kappe gegangen. „Ich hatte damals kein Geld und stand unter Alkohol und Drogen. Aber mir war bewusst, was ich tat“, räumte er ein. Das Ganze habe ihn belastet, und er sei bald aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Seitdem habe er keine Drogen und keinen Alkohol mehr konsumiert und eine Arbeitsstelle angetreten.

Der Hausmeister der Einrichtung berichtete als Zeuge vor Gericht, dass der Angeklagte ihn ins Vertrauen zog. „Er hatte erzählt, dass die Angeklagte ihm die gestohlenen Kreditkarten gegeben hatte und ihn das Ganze seelisch stark belastete.“ Die Richterin wollte wissen, wie sich das ausgedrückt habe. „Als er mir das erzählte, hat er fast geweint“, so der Hausmeister. Auch die bestohlene, ältere Dame, die in der Einrichtung ehrenamtlich tätig war, äußerte sich: „Ich wollte die Angeklagte als Putzhilfe einstellen. Dann waren plötzlich ein Kuvert mit Geld und der Geldbeutel weg. Das war ein furchtbarer Schock für mich, und ich musste die drei Kärtchen – eins auf meinen Namen, zwei auf die Einrichtung – sperren lassen und neu beantragen.“

Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt

Der Verteidiger des zweiten Angeklagten, Thomas Haberland, regte an, das Verfahren gegen seinen nicht vorbestraften Mandanten gegen die Auflage von gemeinnützigen Arbeitsstunden einzustellen. Nachdem er die Einrichtung verlassen habe, befinde er sich auf einem guten Weg und habe einen Vollzeitjob. Staatsanwaltschaft und Richterin sahen dies ähnlich, sodass das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt wurde. Er muss 250 Arbeitsstunden beim Pfälzischen Verein zur sozialen Rechtspflege ableisten.

Die Angeklagte hingegen ist kein unbeschriebenes Blatt. Im Bundeszentralregister hat sie elf Einträge – von Betrug, Diebstahl, fahrlässiger Körperverletzung, übler Nachrede und Beleidigung bis hin zu einer Trunkenheitsfahrt und Bedrohung. Zudem steht sie unter Bewährung, weshalb ihr Bewährungshelfer ebenfalls gehört wurde. Er sei seit Dezember für sie zuständig und habe zwei Gespräche mit ihr geführt. Sie sei dabei klar gewesen, trinke keinen Alkohol mehr und habe einen guten Eindruck hinterlassen. Im Januar habe sie begonnen, die ihr auferlegten Arbeitsstunden abzuleisten. „Sie war drei Jahre aus der Bahn geworfen und sollte weiterhin zu Drogenberatungsgesprächen gehen“, riet er.

Bewährungsstrafe wegen guter Prognose

Die Staatsanwaltschaft befand, dass die Angeklagte spät ein Geständnis ablegte, keine schwerwiegenden, aber dafür Delikte beging und zudem unter Bewährung stand. Auch durch die vielen Vorstrafen gebe es keine positive Prognose. Deshalb beantragte Luxenburger eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten – ohne Bewährung. Für Verteidiger Walter Höh war das späte Geständnis „ein erster Schritt zur Resozialisierung“. Seine Mandantin habe persönliche und Drogenprobleme gehabt. Der Bewährungshelfer habe bestätigt, dass sie einen gesünderen Eindruck gemacht habe. Sieben Monate und eine Arbeitsauflage von 120 Stunden seien eine angemessene Strafe.

Die Richterin verurteilte die Frau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten auf drei Jahre Bewährung sowie einer Auflage von 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zudem muss sie 18 Monate lang zur Drogenberatung und mit vier Urinkontrollen im Jahr nachweisen, dass sie keine Drogen mehr nimmt. Das Gericht habe auch aufgrund der Angaben des Bewährungshelfers ernsthafte Bedenken zurückgestellt und die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.

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