Zweibrücken Nach Soldatenprozess: Einer akzeptiert sein Urteil, einer nicht

Unser Archivfoto zeigt eine Soldatin bei der Bundeswehr.
Unser Archivfoto zeigt eine Soldatin bei der Bundeswehr.

Ein 29-Jähriger aus Meckenheim, der vorigen Dienstag am Landgericht Zweibrücken wegen Vergewaltigung einer Soldatin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, legt dagegen Revision ein. Laut Urteilsspruch des Gerichts hatte der frühere Fallschirmjäger zusammen mit einem gleichaltrigen Kameraden aus Solingen am 13. Juni 2018 eine damals 18-jährige Soldatin nach einer Kneipentour in Zweibrücken vergewaltigt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Solinger die Frau festgehalten hat, während der Meckenheimer sie ungeschützt vergewaltigte. Der Solinger wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen diesen Mann, der zurzeit im Zweibrücker Gefängnis sitzt, ordnete das Gericht zudem wegen seiner Drogenabhängigkeit die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Solinger hatte gleich nach dem Urteil am vergangenen Dienstag auf Rechtsmittel verzichtet. Auf diese verzichtet auch der Staatsanwalt Christian Heinekamp. Somit ist das Urteil gegen den Solinger inzwischen rechtskräftig.

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