Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Kameradin vergewaltigt: Zwei ehemalige Soldaten zu Haftstrafen verurteilt

Wegen Vergewaltigung einer Kameradin sind in Zweibrücken zwei frühere Soldaten zu Haftstrafen verurteilt worden.
Wegen Vergewaltigung einer Kameradin sind in Zweibrücken zwei frühere Soldaten zu Haftstrafen verurteilt worden.

Wegen schweren sexuellen Übergriffes und Vergewaltigung hat am Dienstag die sechste Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken zwei ehemalige Soldaten verurteilt. Die beiden 29-Jährigen sollen für viereinhalb beziehungsweise zweieinhalb Jahre in Haft.

Die Kammer ist nach elf Tagen Beweisaufnahme überzeugt, dass die beiden damaligen Fallschirmjäger, beide heute 29 Jahre alt, vor knapp fünf Jahren eine damals 18 Jahre alte Kameradin vergewaltigt haben. Dazu gekommen ist es nach Überzeugung des Gerichts am 13. Juni 2018 auf dem Heimweg von einer Kneipentour in Zweibrücken. Die Soldaten waren in der Niederauerbach-Kaserne stationiert.

Der aus Solingen stammende Angeklagte muss wegen schweren sexuellen Übergriffes viereinhalb Jahre hinter Gitter. Wegen seiner Alkohol- und Drogensucht ordnete die Kammer allerdings seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Sein früherer Kamerad aus Meckenheim wurde wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Übergriffes zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Richter: Zu Stellungswechsel nicht gekommen

Einen schweren sexuellen Übergriff sah die Kammer bei dem Solinger insofern als gegeben, als er die Kameradin festgehalten habe, während der Meckenheimer mit der jungen Soldatin gegen ihren ausdrücklichen Willen ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Zu einem beabsichtigten sogenannten Stellungswechsel sei es, so der Vorsitzende Richter Andreas Herzog, wegen der Abwehrbemühungen des Opfers nicht gekommen.

Beim Strafmaß werden in beiden Fällen vier Monate als bereits vollstreckt gewertet und damit abgezogen, so Herzog. Dies liege in der langen Verfahrensdauer begründet. Der 29-Jährige aus Solingen sitzt derzeit im Zweibrücker Gefängnis eine dreijährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung ab. Er hatte im März 2018, drei Monate vor dem Zweibrücker Vorfall, dieselbe Kameradin bereits in Baumholder vergewaltigt und wurde deswegen im Februar 2021 vom Landgericht Bad Kreuznach verurteilt. Die Zweibrücker Kammer bezog diese Strafe mit ein und bildete bei dem Solinger nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Übergriff vor ihrer Wohnung

Der Vorsitzende Richter ging in der mündlichen Urteilsbegründung noch einmal auf das Geschehen ein. Die Angeklagten und die Soldatin hatten demnach am13. Juni 2018 in Zweibrücken eine Kneipentour unternommen. Auf dem Heimweg war es nach Mitternacht vor der Wohnung der Soldatin in der Landstuhler Straße zu dem sexuellen Übergriff mit anschließender Vergewaltigung gekommen.

Herzog erklärte, dass die Aussage des Opfers glaubhaft gewesen sei. Sie habe das Erlebte realitätsbezogen geschildert. Das Opfer hatte vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. „Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hat sie die Wahrheit gesagt“, schloss Herzog. Zu diesem Ergebnis sei eine Aussagepsychologin gelangt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

„Die Aussage des Opfers war von hoher Konstanz. Es gab zwar kleine Abweichungen, die aber das Ergebnis in der Gesamtheit nicht beeinträchtigten“, so Herzog. Die Bemerkung des Solingers, „wir haben Scheiße gebaut und sie zum Sex gezwungen“ am Tag nach der Tat gegenüber Kameraden, spreche klar dafür, dass es sich so zugetragen habe, wie die Frau es geschildert hatte. „Warum sollte die Nebenklägerin die beiden Soldaten grundlos einer solche Tat bezichtigen?“, lautete eine rhetorische Frage des Vorsitzenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

x