Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Mitfahrerparkplatz: Lkw und Müll sind das Problem am Ixheimer Kreisel

Noch wird die Fläche unter der Autobahnbrücke eifrig zum Parken genutzt.
Noch wird die Fläche unter der Autobahnbrücke eifrig zum Parken genutzt.

Auf dem Mitfahrerparkplatz am Ixheimer Kreisel dürfen keine Autos mehr stehen. Die Auflagen seien zu hoch, sagt die Stadt. Laut Autobahn GmbH sind Lkw und Müll das Problem.

Die Fläche unter der Autobahnbrücke am Ixheimer Kreisel wurde immer gerne als Mitfahrerparkplatz genutzt. Auf der Fläche rechts aus Richtung Kreisel kommend war das erlaubt, auf der anderen nicht. Die Fläche gehört der Autobahn GmbH, beziehungsweise dem Bund. Die kleine Fläche links aus Richtung Kreisel kommend hat die Autobahn GmbH gesperrt. Der Grund: Geparkte Autos und andere Fahrzeuge, darunter Dauerparker, die Feuer fangen könnten, seien eine ständige Gefahr für die Brücke. Weil die Brücke sehr niedrig sei, könne es bei einem Brand zu erheblichem Hitzestau und dadurch zu massiven Schäden an der Brücke kommen.

Abgesperrt ist bislang nur die kleine Fläche auf der anderen Straßenseite.
Abgesperrt ist bislang nur die kleine Fläche auf der anderen Straßenseite.

Die Stadt hat dort Schilder aufgestellt und der Bereich ist abgesperrt. „Parkverbot ab dem 1.1.2025 auf der gesamten Fläche unter der Brücke“ ist auf einem Schild zu lesen.

Parkplatz ist nicht abgesperrt

Auf dem großen Areal auf der anderen Straßenseite ist die Gefahr bei Bränden genauso hoch, aber dort steht nicht ein einziges Verbotsschild, obwohl er ebenfalls bereits gesperrt sein sollte. Stattdessen steht er voll mit Autos, sogar ein alter Wohnwagenanhänger fristet dort noch sein Dasein. Das wird sich ändern, denn ein offizieller Mitfahrerparkplatz ist diese Fläche nicht mehr.

Unter der Autobahnbrücke stehen zahlreiche Autos und ein Wohnwagenanhänger.
Unter der Autobahnbrücke stehen zahlreiche Autos und ein Wohnwagenanhänger.

Die Stadt hat den Mietvertrag mit der Autobahn GmbH für den Mitfahrerparkplatz zum 31. Dezember gekündigt. Der Grund: Die Stadt kann den notwendigen Kontroll- und Unterhaltungsaufwand nicht stemmen. Für die Schäden durch einen Brand könnte dann die Stadt als Mieterin haftbar gemacht werden.

Autobahn GmbH: Fläche wurde zweckentfremdet

Laut der zuständigen Niederlassung West der Autobahn GmbH ist nicht nur Brandgefahr durch Autos ein Problem auf dem Parkplatz: Der Parkplatz sei von Nutzern zweckentfremdet worden: „Stillgelegte Fahrzeuge standen auf dem Parkplatz, Müll wurde in größeren Mengen abgelegt“, berichtet eine Sprecherin der Niederlassung auf RHEINPFALZ-Nachfrage.

Da die Stadt den Mietvertrag gekündigt hat, kommen auch die Container weg. Ein neuer Platz für sie ist aber noch nicht gefunden.
Da die Stadt den Mietvertrag gekündigt hat, kommen auch die Container weg. Ein neuer Platz für sie ist aber noch nicht gefunden.

„Bei einem durch unter dem Brückenbauwerk abgestellte Fahrzeuge möglicherweise ausgelösten Brand könnten Schäden am Bauwerk entstehen, sodass die Autobahn gesperrt werden müsste. Unter Brücken in der Baulast der Bundesautobahn dürfen entsprechend keine leicht entflammbaren Stoffe gelagert oder Fahrzeuge, wie beispielsweise Wohnwagen, Wohnmobile oder Lkw, abgestellt werden.“

Die Stadt Zweibrücken sei unter anderem im Juni 2024 von der Autobahn GmbH aufgefordert worden, „auf eine vertragsgemäße Nutzung der Fläche hinzuwirken“. Im August habe die Stadt dann den Mietvertrag „überraschend“ gekündigt und im November Kontakt mit der örtlich zuständigen Außenstelle Neunkirchen aufgenommen, um über eine Fortführung des Mietvertrages für den Mitfahrerparkplatz zu verhandeln. „Die Autobahn GmbH zeigte sich gegenüber der Stadt bereit, über eine weitere Verwendung der Fläche, ausschließlich zur reinen Pkw-Nutzung, zu verhandeln.“ Als Lösung, um den Mitfahrerparkplatz nicht für sämtliche Fahrzeuge sperren zu müssen, habe die Niederlassung West der Stadt angeboten, die Fläche für die Nutzung durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen und einer Höhe bis 1,90 Meter für weitere fünf Jahre unentgeltlich als Mieterin zu übernehmen.

Autobahn GmbH hätte Vertrag verlängert

Wenn dort keine Fahrzeuge wie Lkw, Campingfahrzeuge und Anhänger mehr parkten, würde die Wahrscheinlichkeit von Schäden an der Brücke wegen hoher Brandlast durch Gasflaschen und große Treibstofftanks dieser Fahrzeuge und den geringeren Abstand dieser Fahrzeuge zur Brückenunterseite reduziert werden. Das hätte der Stadt fünf weitere Jahre Zeit verschafft, sich nach einer Ersatzfläche für den Mitfahrerparkplatz umzusehen, sagt die Sprecherin.

Aufgrund der gesetzlichen geregelten Zuständigkeit dürfe die Autobahn GmbH keine Mitfahrerparkplätze betreiben und werde deshalb den Parkplatz in den nächsten Wochen sperren.

Beim Bau des Kreisels am Nagelwerk hat der Mitfahrerparkplatz zwar einen eigenen Ast bekommen, viel Geld wurde dafür aber nicht
Beim Bau des Kreisels am Nagelwerk hat der Mitfahrerparkplatz zwar einen eigenen Ast bekommen, viel Geld wurde dafür aber nicht investiert.

In einer Pressemitteilung teilte die Stadt vergangene Woche mit, dass sie auch die Auflagen in dem neuen Mietvertrag für weitere fünf Jahre von der Autobahn GmbH nicht erfüllen könne. Sie habe die Halter der dort regelmäßig beziehungsweise dauerhaft abgestellten Fahrzeuge angeschrieben und sie aufgefordert die Fahrzeuge zu entfernen, informiert das Stadtbauamt auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Einen neuen Standort für dort die abgestellten Glas- und Kleidercontainer gebe es noch nicht.

Wurde Steuergeld verschwendet?

Der Nagelwerkkreisel, der erst vor ein paar Jahren gebaut worden ist, hat eine Abfahrt, auf der man bequem zu dem ehemaligen Mitfahrerparkplatz unter der Autobahnbrücke gelangt. Wurde beim Kreiselbau extra Geld für den Mitfahrerparkplatz investiert, der jetzt nicht mehr genutzt werden darf? Wurde hier Steuergeld verschwendet? Nein, sagt Marius Engel vom Landesbetrieb Mobilität auf Nachfrage. Bei den Planungen für das Projekt habe der damals schon bestehende Parkplatz unter der Autobahnbrücke „keine allzu große Rolle“ gespielt. Die Lage des Kreisverkehrs sei so gewählt worden, dass die zu verbindenden Straßenäste sich etwa gleichmäßig um den Kreisring verteilten. „Als sechster Ast wurde noch der Mitfahrerparkplatz ,zwischengeschoben’, dabei aber nicht als nicht ordentliche Zufahrt (durchgehende Rinne-/Bordanlage mit abgesenktem Bordstein) ausgebildet“, informiert Engel.

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