Zweibrücken Landwirte dürfen Brachflächen mähen und beweiden

Ökologische Vorrangflächen dürfen ab 16. Juli ausnahmsweise gemäht werden.
Ökologische Vorrangflächen dürfen ab 16. Juli ausnahmsweise gemäht werden.

Eigentlich dürfen so genannte ökologische Vorrangflächen weder beweidet noch gemäht werden. Doch weil starker Regen Ende Mai/Anfang Juni in manchen Regionen das Grünland beeinträchtigt hat, macht Landwirtschaftsminister Volker Wissing eine Ausnahme: Ab 16. Juli dürfen auch diese Flächen beweidet oder zu Futterzwecken gemäht werden. Welche dies in Zweibrücken sind und ob Bauern die Ausnahmegenehmigung überhaupt für sich in Anspruch nehmen, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar.

„Es steht noch nicht fest, welche Betriebe das nutzen werden. Rund um Zweibrücken kennen wir noch niemanden, der das so machen wird. Die Landwirte warten ab. Es kommt auf das Wetter an“, teilte Andreas Köhr, Pressesprecher des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd in Mainz, auf Anfrage mit. Die Betriebe hätten das Datum im Blick, und wenn Bedarf bestehe, würden sie in zwei Wochen eine Entscheidung treffen. So genau wisse man außerdem nicht, welche Flächen im Einzelnen als ökologische Vorrangflächen dienten. Dem Land selbst sehe man das nicht unbedingt an. Köhr: „Nicht alles, was aussieht wie eine Wiese, ist eine ökologische Vorrangfläche. Das kann in den jeweiligen Ortschaften sehr unterschiedlich sein.“ Das sagt auch Susanne Keeding, Pressesprecherin des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums in Mainz: „Die Grünflächen sind nicht gelistet. Welche Flächen das sind, können wir gar nicht sagen. Die Bauern entscheiden selbst, wie sie das Land nutzen.“ Wenn die Bauern ökologische Vorrangflächen hätten, dann sei es ihnen selbst überlassen, ob sie diese nun ab Mitte Juli beweiden oder mähen, betont Keeding. Man schreibe ihnen da nichts vor. Landwirtschaftsminister Volker Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen ab 16. Juli im Bereich einiger Landkreise sowie der Städte Trier, Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken zur Beweidung mit Tieren zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Das Unwetter in manchen Regionen habe die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wolle man dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu vermeiden. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so das Landwirtschaftsministerium.

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