Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Landtagswahl: Knapp 25 700 Zweibrücker dürfen abstimmen

landtagswahlzettel

Das Land Rheinland-Pfalz wählt am Sonntag seinen neuen Landtag. In der Stadt Zweibrücken dürfen 25 658 Wahlberechtigte an die Urnen schreiten – wenn sie nicht per Briefwahl abstimmen. 7856 Zweibrücker hatten Letzteres bis Freitagmorgen beantragt.

Beantragt werden können Briefwahlunterlagen noch bis heute, Freitag, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung. Abgegeben werden können sie bis Sonntag, 18 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung oder beim zuständigen Wahlvorstand. Das gilt auch für die Verbandsgemeinden Zweibrücken-Land, Waldfischbach-Burgalben und Thaleischweiler-Wallhalben, die wie Zweibrücken zum Wahlkreis 47 gehören. Insgesamt gibt es im Wahlkreis 63 363 Wahlberechtigte, von denen bislang 25 785 Briefwahl beantragt haben, wie die Zweibrücker Hauptamtsleiterin Alessa Buchmann auf Anfrage mitteilte.

Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr durchgängig geöffnet für die, die vor Ort ihre Kreuzchen machen wollen. In Zweibrücken gibt es laut Buchmann 34 Wahllokale, genau so viele wie bei der letzten Landtagswahl. Dass es wegen Corona mehr Briefwähler gibt, habe in Zweibrücken nicht zur Reduzierung der Wahllokale geführt. In der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gibt es mit 23 Wahllokalen vier weniger als 2016. In der VG Waldfischbach-Burgalben bleibt es bei zehn Wahllokalen, die VG Thaleischweiler-Wallhalben hat 27; hier fielen seit der letzten Wahl drei Stimmbezirke weg.

Fast 1000 Helfer im Einsatz

Rund 950 Wahlhelfer werden am Sonntag laut Buchmann im Wahlkreis im Einsatz sein, rund 250 davon in Zweibrücken. In die Zweibrücker Wahllokale darf wegen der Corona-Bestimmungen immer nur jeweils ein Wähler. In die Wahllokale der VG Zweibrücken-Land dürfen so viele Wähler wie es Wahlkabinen gibt. Drei bis fünf Wähler – je nach Anzahl der Wahlkabinen – dürfen in der VG Waldfischbach-Burgalben eintreten. In die Wahllokale der VG Thaleischweiler-Wallhalben dürfen jeweils maximal zwei Wähler, je nachdem wie groß das Wahllokal ist.

Um Wähler und Helfer vor einer Infektion zu schützen, gelten in den Wahllokalen Maskenpflicht, der Gebrauch von Desinfektionsmitteln und Abstandsregeln. Wahlvorsteher und Schriftführer sitzen hinter einem Spuckschutz. Wo es räumlich möglich ist, gibt es laut Buchmann eine Einbahnregelung, außerdem soll jeder Wähler einen eigenen Kugelschreiber benutzen. Für die Helfer gibt es bei der Auszählung der Stimmen Einmalhandschuhe.

Im Wahlkreis 47 stehen bei den Personenstimmen zur Wahl: Christoph Gensch (CDU), Rebecca Wendel (SPD), Felix Schmidt (Grüne), Sebastian Schäfer (FDP), Peter Sammel (FWG), Kristian Fink (Linke), Aaron Schmidt (Die Partei) und Moritz Bächle (AfD).

x