Zweibrücken Landesverein schiebt zehn Angebote nach

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Zehn Kündigungsschutzklagen von Angestellten des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses waren bis zur Eröffnung der gestrigen Verhandlungen des Arbeitsgerichts noch streitig. Nun sind es noch neun, sechs Mitarbeiter erbaten sich Bedenkzeit. Der Landesverein für Innere Mission (LVIM) bot allen Zehn eine Weiterbeschäftigung in seinem Bad Dürkheimer Krankenhaus oder seinen anderen Einrichtungen in der Vorderpfalz an. Eine Krankenschwester zog die Option Abfindung.

73 Mitarbeiter des am 30. September geschlossenen Evangelischen Krankenhauses hatten gegen ihre Kündigung geklagt. Bis auf zehn Fälle einigte man sich außergerichtlich mit dem Träger LVIM auf eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Gestern, gleich zu Beginn der Verhandlung, erklärte LVIM-Anwalt Martin Koch dann, man erkenne den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse an und biete allen zehn Klägern eine Beschäftigung in Bad Dürkheim oder einer andern LVIM-Einrichtung an. Wahlweise auch Abfindungen. Und zwar eine aufgestockte Abfindung zu 100 Prozent nach Sozialplan plus 2500 Euro Mobilitätsprämie für Mitarbeiter, die eine Anstellung außerhalb eines kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Trägers finden (etwa in einer Privatklinik). Oder – Variante 2 der Abfindung – eine Abfindung zu 87,5 Prozent der Sozialplanleistung für solche, die bei einem kirchlichen Träger unterkommen. Eine Krankenschwester einigte sich auf ein Ausscheiden zum 31. März, sechs andere Bedienstete beantragten ein Aussetzen der Verhandlung, weil sie laufende Bewerbungsverfahren abwarten, ein Versetzungsangebot des LVIM näher prüfen wollen oder sich schlicht weitere Bedenkzeit erbaten. Drei weitere Klagen sollen Mitte April verhandelt werden.

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