Zweibrücken Junger Dieb muss sich jetzt bewähren

Für einen 21-jährigen Angeklagten aus Zweibrücken zahlte es sich gestern vor dem Landgericht aus, dass er zumindest leicht die Kurve gekriegt hat. Im April war er vom Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, weil er mit zwei Komplizen in der Poststraße einen Geldbeutel aus einem parkenden Auto gestohlen hatte. In der Berufung gestern wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Verteidigerin Barbara Schamma versicherte, dass ihr Schützling eine Stelle als Gärtnerlehrling angetreten hat und diese auch täglich wahrnimmt. Ihr Mandant stehe zu seinem Drogenproblem und werde weiterhin am Methadonprogramm teilnehmen. Er fahre morgens zunächst mit dem Bus von Contwig nach Zweibrücken, erhalte sein Methadon und fahre dann mit dem Zug nach Niederwürzbach, wo er täglich acht Stunden als Lehrling in einer Gärtnerei arbeite. Dieses strukturierte tägliche Programm habe er sich zum Ziel gemacht und bislang auch durchgehalten, so die Anwältin. Die Drogensucht des jungen Mannes war bereits im erstinstanzlichen Prozess Thema. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Friedrich Strohm, hatte berichtet, dass der Angeklagte bereits mit zwölf Jahren in die Punkerszene geraten sei und von da an mit Alkohol und Drogen experimentierte. Mit Diebstählen habe er seinen Drogenkonsum finanziert. Zeitweise habe er auf der Straße gelebt, sei in einem sozialen Brennpunkt gelandet und habe sich mit den falschen Freunden abgegeben. Der junge Mann habe mehrere Entgiftungsmaßnahmen hinter sich. Ab 2008 habe er eine sozialpädagogische Einzelbetreuung in Portugal erhalten, die er 2009 selbst beendet habe. Es sei bei ihm damals ein hohes Suchtverhalten attestiert worden. Seine Bewährungshelferin attestierte ihm gestern vor Gericht, dass er nach seiner Haftentlassung 2014 kooperativ mitgearbeitet hat. Das Suchtproblem bestehe aber immer noch. Es scheine so, dass er sich nun gefangen habe. Die Kammer würdigte in ihrem Urteil, dass der Angeklagte in einem festen Ausbildungsverhältnis steht. „Man kann, wenn man arbeitet, die negative Prognose in eine positive umwandeln“, stellte der vorsitzende Richter fest. „Er hat es geschafft, aus eigenem Antrieb einen Ausbildungsplatz zu finden“, schloss er. Bereits in seinem letzten Wort im April, als er vom Amtsgericht zu 18 Monaten Jugendstrafe verdonnert wurde, hatte der junge Mann gesagt: „Ich will es alleine schaffen.“ Damit ihm das gelingt, muss er jetzt mehrere Auflagen erfüllen: Er muss sich der Aufsicht seiner Bewährungshilfe unterstellen. Er ist verpflichtet, seinen Ausbildungsplatz beizubehalten. Er muss sich regelmäßigen Drogentests unterziehen. Er muss am Methadonprogramm teilnehmen. Er muss regelmäßig an Gesprächen bei der Suchtberatung teilnehmen. Wenn ihm das alles drei Jahre lang gelingt, ist seine Bewährungszeit abgelaufen. (wuk)