Zweibrücken
Gewaltausbruch in der Maxstraße: Alle waren betrunken
„Ich kann mich nicht erinnern“ und „Es ging alles so schnell“ – die meistgesagten Sätze im Prozess um einen versuchten Totschlag in der Nacht zum 13. Juni 2021. Auch am dritten Verhandlungstag wurde klar: Die Wahrheitsfindung ist hier erleichtert und erschwert zugleich. Erleichtert, weil es eine Videoaufnahme von der Tat in der Maxstraße gibt. Erschwert, weil der Angeklagte, das Opfer und alle bisher befragten Zeugen zum Tatzeitpunkt – es war gegen 4 Uhr morgens – offenbar mehr oder weniger betrunken waren.
Der Angeklagte soll in besagter Nacht im Verlauf eines Streits einem damals 24-Jährigen mehrere Messerstiche zugefügt haben, einer davon war lebensgefährlich. Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt war, will in Notwehr gehandelt haben, was die Staatsanwaltschaft aber nicht anerkennt. Sie wertet das Zustechen als versuchten Totschlag.
Die Vernehmung weiterer sechs Zeugen am Dienstag brachte wenig neue Erkenntnisse. Die erwähnte Videoaufnahme zeigt im Groben, was passiert ist: dass das spätere Opfer auf den Angeklagten losging und auf diesen einschlug, worauf der Angeklagte zu Boden ging. Dessen Zustechen ist auf dem Video nicht zu sehen, nur, dass das Opfer hinterher ein paar Meter wegläuft, bevor es auch zu Boden geht. Dass das spätere Opfer zuerst zuschlug, sagten bislang mehrere Zeugen aus. Einige erklärten, sie könnten sich nicht erinnern. Ein 25-jähriger Zeuge hatte bei seiner Vernehmung durch die Polizei angegeben, dass der Angeklagte angefangen habe zu schlagen. Vor Gericht sagte er am Dienstag, er wisse nicht mehr, wer angefangen hat.
Ex-Freundin widerspricht sich
Bei einer 25-jährigen Zeugin – zum Tatzeitpunkt die Freundin des Opfers – sah Richter Michael Schubert widersprüchliche Aussagen. Der Polizei hatte sie Anfang 2022 gesagt, dass sie die Szene betrat, als die Kontrahenten noch auf der Straße standen, und dass sie gehört habe, wie der Angeklagte zu dem späteren Opfer „Hurensohn“ gesagt habe. Darauf sei der damals 24-Jährige auf den Angeklagten zugegangen und habe ihn gefragt, was sein Problem sei. Vor Gericht erklärte sie nun, dass sie eigentlich gar nichts mitbekommen habe, weil sie erst dazukam, als die Tat vorbei und die Polizei schon da war. Bei dieser Version blieb sie auf Nachfrage des Richters.
Mit ihrem damaligen Freund sei sie nicht mehr zusammen, nach der Tat seien sie aber noch ein Paar gewesen, bis März 2022. „Es ging ihm gesundheitlich sehr schlecht, er konnte sich kaum bewegen, auch psychisch war er angegriffen, hatte Alpträume, es war wirklich schlimm“, schilderte die Ex-Freundin.
Üble Beleidigungen
Eine 27-jährige Zeugin sprach von einer feuchtfröhlichen Feiernacht mit Freunden, in der man schließlich in „Veronikas Bar“ in der Maxstraße gelandet sei. Zum Tatzeitpunkt seien sehr viele Menschen auf der Straße gewesen, es habe Tumult und Durcheinander geherrscht. „Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr viel, ich war ziemlich betrunken und habe große Gedächtnislücken“, so die Zeugin, die in der Tatnacht zur Gruppe um das spätere Opfer gehörte.
Am Dienstag ging es auch darum, welche Beleidigungen und Provokationen verschiedene Zeugen gehört haben wollen. Ein 19-Jähriger war sich vor Gericht sicher, dass das spätere Opfer zu dem Angeklagten gesagt habe: „Ich fick dich in jeder Richtung.“ Als die Polizei ihn im Februar 2022 befragte, hatte er erklärt, der Angeklagte habe zu dem damals 24-Jährigen „Hurensohn“ und „Ich fick’ deine Mutter“ gesagt, woraufhin das spätere Opfer ausgeflippt sei. Ein 27-Jähriger, der Erste Hilfe leistete, will „Scheiß Ausländer“ gehört haben. Auch „Nazi“ soll gefallen sein. Ein 22-Jähriger sagte aus, der Angeklagte habe nach der Tat gerufen: „Oh nein, der ist tot, jetzt muss ich ins Gefängnis.“
Ein ominöser Rapsong
Am Ende des langen Verhandlungstags wurde noch ein ominöser Rapsong erwähnt, den der Angeklagte angeblich gemacht hat und in dem es ums Abstechen von Menschen gehen soll. Ob es dieses Lied wirklich gibt, wurde am Dienstag nicht klar. Der Prozess wird fortgesetzt.