Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht: Krankenhaus-Betreiber will Gerät nicht herausgeben

Helexier habe mit dem Kauf des Evangelischen Krankenhauses das Gebäude, nicht aber das Inventar erworben, sagte Richter Peter Eh
Helexier habe mit dem Kauf des Evangelischen Krankenhauses das Gebäude, nicht aber das Inventar erworben, sagte Richter Peter Ehrmantraut.

Abwechslungsreich und turbulent gestaltete sich am Mittwoch eine Güteverhandlung vor dem Landgericht in Zweibrücken. Das Nardini-Klinikum klagte auf die Herausgabe eines Kathetermessplatzgerätes.

Das medizinische Gerät steht derzeit noch an seinem alten Platz im ersten Obergeschoss des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses. Der Zeitwert des etwa zehn Jahre alten Untersuchungsgeräts beträgt annähernd 70 000 Euro. Es ist demontiert, verpackt und wartet auf den Abtransport. Dieser sollte eigentlich im September 2020 nach Ablauf des Mietvertrags erfolgen. Doch Helexier, der neue Eigentümer des Krankenhauses, verweigert die Herausgabe. Nach Meinung des Unternehmens seien die Besitzverhältnisse nicht eindeutig geklärt. Dies rief zum damaligen Zeitpunkt sogar die Polizei auf den Plan, die aber wegen fehlender Unterlagen unverrichteter Dinge wieder abrücken musste, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelte.

Zunächst sah es am Mittwoch nach einer Einigung aus. Richter Peter Ehrmantraut verlas die Klageschrift und ergänzte, dass sie nach Prüfung der Akten gerechtfertigt sei. Das Nardini-Klinikum, vertreten durch Rechtsanwalt Stephan Krempel aus Saarbrücken, hatte der Kammer Besitz und Eigentum schlüssig nachgewiesen. Auch der Einwand der Gegenpartei, vertreten durch Rechtsanwalt Hermann Comtesse aus Saarbrücken, dass es sich um ehemaliges Inventar des Krankenhauses handelt und somit zum Erwerb zählt, verwarf Ehrmantraut. Bei dem Gerät handele es sich nicht um einen wesentlichen Bestandteil des Hauses. „Die Beklagte ist offensichtlich der rechtsirrigen Meinung, das Inventar mitgekauft zu haben“, sagte der Richter. Er rief die Beteiligten daher auf, einen kostengünstigen Vergleich zu vereinbaren.

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Rechtsanwalt Comtesse konterte daraufhin mit einem Teilvergleich, wonach seine Partei das Gerät aushändigen werde. Aber nur dann, wenn im Rahmen des Vergleiches noch angeblich ausstehende Mietforderungen an das Nardini-Klinikum berücksichtigt würden. Seinen Unterlagen zufolge bestehe immer noch ein Mietvertrag für das dritte Obergeschoss im Evangelischen Krankenhaus. Da für diese Räumlichkeiten keine Miete bezahlt wurde, besteht im Rahmen des Mietpfandrechtes die Möglichkeit, das Gerät einzubehalten.

Nun wurde es turbulent und die Fronten verhärteten sich zusehends. Die Vertreter des Nardini-Klinikums verwiesen darauf, dass der Mietvertrag bereits im September 2020 endete. Er sei im September 2016 mit einer Laufzeit von längstens vier Jahren schriftlich vereinbart worden und somit zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gültig. Sei verwahrten sich gegen die Prozessführung und bezeichneten die Helexier-Verantwortlichen als uneinsichtig. Dieser Meinung schloss sich der Vorsitzende Richter an: „Sie sitzen auf einem hohen Ross, das schon längst auf dem Boden liegt.“

Nach einer kurzen Beratungspause beharrte der Anwalt von Helexier auf seinen Vergleichsvorschlag. Selbst auf den eindringlichen Hinweis des Vorsitzenden, den Schaden in Grenzen zu halten und zumindest das Gerät herauszugeben, lenkte er nicht ein.

Das Nardini-Klinikum behält sich nun Schadensersatzforderungen wegen Nutzungsausfall vor, da keine Untersuchungen im Krankenhaus vorgenommen werden können. Eine Entscheidung will die Kammer am 9. April verkünden.

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