Zweibrücken Gefängniskonto: Eine Eins dazugemalt

Auch wer schon im Gefängnis sitzt, kann bestraft werden. Diese Erfahrung machte am Mittwoch ein 27-Jähriger aus der Vorderpfalz am Zweibrücker Amtsgericht. Wegen anderer Delikte sitzt er bis 2021 in der Justizvollzugsanstalt ein. Wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung verurteilte ihn Amtsrichter Stefan Pick zu der Mindeststrafe von einem Monat ohne Bewährung.
Für interne Einkäufe in der Justizvollzugsanstalt erhalten die Insassen einen sogenannten Einkaufsschein von der Gefängnisverwaltung. Da seine Einkaufsberechtigung nur 61 Euro aufwies, setzte der Mann von Hand eine Eins vor den Betrag und wollte Waren im Wert von 150 Euro einkaufen. Dieser Betrug fiel jedoch auf. Über seine Rechtsanwältin räumte der Angeklagte den Vorwurf ein. „Ich bin froh, dass ich in Haft bin“, so sein launiger Kommentar. Seit 2007 weist sein Vorstrafenregister zehn Einträge auf: Diebstahl in mehreren Fällen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Einbruchdiebstahl und versuchter Betrug. „Offensichtlich wurde bei Ihnen versäumt, rechtzeitig geeignete Strafen auszusprechen. Sie haben noch vier Jahre vor sich“, sagte der Amtsrichter. Das Vergehen hatte für den Mann auch im Gefängnis Konsequenzen.