Zweibrücken
Fußball-WM: Kein Public-Viewing für Spiele nach 22 Uhr
Das erste WM-Spiel beginnt bei uns um 21 Uhr. Rechnet man mit zwei Dreiviertelstunden langen Halbzeiten und 15 Minuten Halbzeitpause, findet die Hälfte des Spieles dann statt, wenn schon die Ruhezeit ab 22 Uhr gilt. Und es gibt Spiele, die zu unserer Zeit nachts ausgetragen werden, etwa das Spiel zwischen den USA und Paraguay am 13. Juni (Anstoß um 3 Uhr). Für Public-Viewing-Veranstaltungen gelten daher besondere Regeln. Die Stadt hält sich an die Vorgaben vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, schreibt Rathaussprecher Jens John.
Laut Schreiben vom Ministerium braucht es für Public-Viewing im Außenbereich, bei dem Tongeräte benutzt werden, eine Ausnahmegenehmigung. Das Land rät laut Stadt dazu, die Genehmigung nur für Spiele zu erteilen, deren Anstoß zwischen 8 und 22 Uhr unserer Zeit stattfindet. „Damit sind die Übertragungen im Regelfall bis 24 Uhr beendet“, heißt es. Und sollte es mal zu einer Überschreitung kommen, etwa wegen Verlängerungen oder Elfmeterschießen in den KO-Runden, sei das hinnehmbar. „Anstöße zu späteren Zeitpunkten sollten hingegen nicht genehmigt werden“, so das Ministerium weiter. Laut dem Land sei die Nachtruhe zwingend schützenswert. Das Schutzbedürfnis überwiege dem Interesse Einzelner, die Nacht-Spiele im Public-Viewing zu verfolgen.
Die Ausnahmegenehmigungen für Public-Viewing-Zusammenkünfte gibt es laut Stadt bei der Verwaltung − also im Rathaus beziehungsweise mit Blick aufs Land bei den Verbandsgemeindeverwaltungen. Und wenn die Gemeinde selbst die Public-Viewings veranstaltet, dann muss die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Neustadt ihr Einverständnis geben. Anmeldungen für offizielle Public-Viewings in der Stadt gibt es laut Rathaussprecher John bislang nicht.