Zweibrücken Flüchtlinge sollen in Rimschweiler helfen, wo es fehlt

Der Ortsbeirat in Rimschweiler wird sich beraten, wo und in welchem Umfang Flüchtlinge für einfache Helferarbeiten in dem Stadtteil eingesetzt werden. Darauf einigte sich der Rat, nachdem Sozialamtsleiterin Birgit Heintz das entsprechende Programm des Bundes in der Sitzung am Donnerstag vorgestellt hatte. Auch Vereine können Flüchtlinge für einfache Tätigkeiten beim Sozialamt anfordern.
Erlaubt sind laut Heintz ausschließlich gemeinnützige Arbeiten, die in keiner Konkurrenz zu gewerblichen Arbeiten stehen. Beispielsweise das Moos auf Grabsteinen oder auf einem Vereinsgelände das Unkraut entfernen. Dafür zahlt der Bund den Flüchtlingen 80 Cent die Stunde und übernimmt die Fahrtkosten. Arbeiten dürfen sie zwischen 12 und 30 Stunden die Woche. Die Stadt stellt Arbeitsgeräte und –kleidung. Ziel des Programms sei es, dass die Flüchtlinge Menschen und Gepflogenheiten kennenlernen und die Sprache anwenden. „Sie sollen eine Aufgabe haben und nicht einfach in den Tag hineinleben“, sagte Heintz. Stadtratsmitglied Gerhard Burkei (Die Linke) war bei dem Gedanken, muslimische Flüchtlinge auf christlichen Friedhöfen einzusetzen, nicht ganz wohl und bat, dies zu bedenken. Heintz erklärte daraufhin, dass unter den syrischen Flüchtlingen sehr viele Christen seien. Von Problemen, wie sie Burkei befürchtet, hatte im Rat bisher niemand etwas gehört, so der Tenor. Der Ortsbeirat will nun überlegen, welche Arbeiten von den Helfern übernommen werden sollen. Auch bittet die Ortsvorsteherin die Vereine, sich in dieser Sache bei ihr zu melden. Dann soll eine Liste mit den gewünschten Arbeiten aufgestellt und an das Sozialamt weitergeleitet werden. Verena Hartmann (SPD) schlug vor, für den Kindergarten nach dem Winter Helfer zum Aufräumen des Spielhofs anzufordern. Ausgesucht werden die Helfer vom Amt. Dafür stehen der Stadt 26 Plätze zur Verfügung. Wie viele Plätze eine Kommune aus dem Programm bekommt, wird über den Königsteiner Schlüssel geregelt, den der Bund auch für die Verteilung der Flüchtlinge auf Städte und Gemeinden anwendet. Eingesetzt werden dürfen nur Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch laufen und die erwerbsfähig sowie über 18 Jahre alt sind. Außerdem dürfen die Menschen keiner weiteren tagesfüllenden Arbeit nachgehen. Heintz wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den ausgesuchten Helfern um Menschen handelt, die in ihrem Land einer Arbeit nachgegangen sind. Es sei also nicht notwendig, dass jemand zur Kontrolle neben ihnen herläuft. „Das ist nicht Sinn der Sache“, so Heintz. |mco