Zweibrücken Fahren ohne Führerschein: Rentner muss in Knast

Vier Monate muss ein 71 Jahre alter Rentner hinter Gittern verbringen. Er war im Juni mit seinem Auto unterwegs, besaß aber keinen Führerschein mehr. Gestern verurteilte ihn der Amtsrichter zu einer Gefängnisstrafe, weil er wiederholt mit seinem Auto aufgefallen war.
Dieses Mal war er mit seinem Peugeot mit einem angekoppelten Anhänger von Contwig nach Zweibrücken unterwegs. An dem Anhänger war ein falsches Kennzeichen angebracht. Der Angeklagte stellte sich unwissend, als ihn der Richter darauf ansprach. „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, sagte er. Und: Dass er ohne Führerschein zu besitzen mit dem Auto erwischt wurde, „das war eine Dummheit“. Nicht ohne einzuschränken: „Es war nur an dem Daa!“ Für das falsche Kennzeichen hatte der Rentner keine Erklärung: „Ich kann ihne net saan, wie das do dran komm is.“ Der Mann verteidigte sein Fehlverhalten so: Er sei nur deswegen mit dem Auto gefahren, weil er ein Medikament aus der Apotheke habe abholen wollen. Ob er mit der Fahrt Geld verdienen wollte, fragte der Richter. Der Angeklagte antwortete: „Jein!“. Und weiter: „Mein Schwager macht in Schrott. Ich bin nur gefahr, weil er uff der Arrwed war.“ Die Polizistin, die den Mann erwischt hatte, sagte gestern, die Wache sei telefonisch von zwei Männern informiert worden, dass der Rentner ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs sei. In Zweibrücken stellten die Beamten den Mann und bemerkten das ungültige Kennzeichen am Anhänger. „Das ist wohl dranflogen“, meinte der Richter, der dann keine Gnade mehr kannte. Er folgte in seinem Urteil den Worten des Anklägers. Dieser hatte den Rentner „einen Bewährungsbrecher“ genannt, der nun eine Strafe verdient habe, die nicht mehr auf Bewährung ausgesprochen werden könne: „Sie sind im Moment in einer Einbahnstraße in den Knast.“ Nach seinem Vorstrafenregister war der 71-jährige zuvor bereits dreimal ohne Führerschein erwischt worden. 2013 hatte das Amtsgericht Pirmasens den Mann zu drei Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Wer in kurzer Zeit das vierte Mal wegen der gleichen Sache vor Gericht auftauche, habe nichts dazugelernt, sagte der Ankläger. „Trotz ihres hohen Alters hat die Belehrung des Amtsgerichtes Pirmasens, dass sie ins Gefängnis müssen, wenn sie noch einmal auffallen, nichts genutzt“, so der Richter. Es könne nun sein, dass das Amtsgericht die Bewährung widerrufe, erklärte der Richter. Das hieße, dass zu den vier Monaten, zu denen er gestern in Zweibrücken verurteilt wurde, noch drei Monate Knast hinzukämen. Verärgert knallte der Rentner die Tür zu, als er das Gericht verließ. (wuk)