Zweibrücken Es kommt auf den neuen Pächter an

Das Vorhaben, Teile des Landgestüt-Geländes zu verkaufen, verstoße nicht gegen den Vertrag mit dem Land von 2007. Das teilt Oberbürgermeister Kurt Pirmann der FDP-Stadtratsfraktion in einem Brief mit. Die Möglichkeit, Flächen zu verkaufen, werde im Vertrag explizit geregelt. Und: Bei einer Neuverpachtung bleibe eine Erweiterung des Gestüts um die besagte Fläche als Option bestehen.

Wie am 9. Juni berichtet, stellte die FDP-Fraktion unter ihrer Vorsitzenden Ingrid Kaiser dem Oberbürgermeister detaillierte Fragen zur geplanten Rettung des Landgestüts. Vorgesehen ist unter anderem, das Gelände zwischen Gestüt und Festhalle teilweise zu verkaufen und darauf ein Wohnhaus und einen Kindergarten zu errichten (wir berichteten mehrfach). Kaiser führte an, dass laut Kaufvertrag zwischen dem Land und der Stiftung Landgestüt Zweibrücken von 2007 die Gestütsanlage mindestens 15 Jahre, also bis 2022, erhalten bleiben müsse. Beim Verkauf oder einer Umnutzung eines Teils des Grundstücks müsse die Stiftung womöglich eine Ausgleichszahlung ans Land leisten, hatten die Liberalen argumentiert. Dazu schreibt der OB, der Stiftungsrat habe sich in seiner Sitzung vom 20. März mit der Vermarktung der zwischen Festhalle und Landgestüt gelegenen Fläche befasst und dabei auch festgehalten, dass mögliche Rückforderungen des Landes geklärt werden müssen. Die Stadt stehe diesbezüglich in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium des Landes und habe in beiden Ministerien eine Bestätigung angefragt, dass das Vorhaben mit dem Kaufvertrag vereinbar ist. Pirmann: „Meiner Auffassung nach wird die wirtschaftliche Einheit des Landgestüts durch das Vorhaben nicht tangiert – für das Ausbleiben etwaiger Ausgleichszahlungen sprechen weitere Argumente.“ Gleichwohl werde das Vorhaben, Teile des besagten Grundstücks zu verkaufen, nur dann umgesetzt, „wenn die betreffende Fläche nicht Teil des künftigen Pachtgegenstands ist“, so der OB. Wie berichtet, ist das Landgestüt europaweit zur Verpachtung ausgeschrieben. Die Angebotsfrist läuft bis 2. August. Zum ersten Besichtigungstermin am Dienstag kam kein Interessent. Von der Ausschreibung erhofft sich die Stadt eine höhere Pacht als die zuletzt von der Betreibergesellschaft gezahlten 1000 Euro im Monat sowie ein Geschäftsmodell, das ohne Zuschüsse auskommt. Die Idee mit dem Grundstücksverkauf sei nur ein Baustein und nicht die vollständige Lösung des Geldproblems im Landgestüt, so Pirmann. Diese Maßnahme allein könne das Landgestüt nicht retten, wenn es ab 2018 keine Landeszuschüsse mehr erhält. Und wenn ein möglicher neuer Pächter die Fläche zwischen Gestüt und Festhalle für sein Konzept beanspruche, habe dies Vorrang. Die FDP hatte auch gefragt, was genau mit dem Erlös aus dem Grundstück passieren würde, sollte er nicht ans Land gezahlt werden müssen. Dazu schreibt Pirmann, der Erlös werde nicht an die Betreibergesellschaft weitergegeben, sondern fließe in den laufenden Finanzbedarf der Stiftung ein. Zur FDP-Frage, wie sich der in Ausschreibung festgehaltene Pachtbeginn Anfang 2018 mit der Tatsache verträgt, dass das Pachtverhältnis mit der jetzigen Betreibergesellschaft erst 2021 endet, schreibt der OB: „Es besteht die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.“ Ein solcher Grund sei zum Beispiel die mangelnde Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Gestütsbetriebs. Die FDP hakte auch bezüglich des Investors nach, der zwischen Gestüt und Festhalle ein Wohngebäude in Holzbauweise bauen möchte. Ob ein solches Vorhaben nicht öffentlich ausgeschrieben werden müsste, lautete die Frage. Dazu der OB: „Ein privater Investor ist im Sinne einer zielführenden Vermarktung als Interessent zu berücksichtigen.“

x