Zweibrücken Er steht für die deutsche Demokratiebewegung
Seine politische Biografie ist einzigartig und entspricht dem politischen Kontext seiner Zeit, in der liberales und demokratisches Denken begann, sich in Deutschland öffentlich Raum zu verschaffen. Friedrich Schüler, geboren am 19. August 1791 in Bergzabern, Sohn eines Lehrers, steht wie kein Zweiter exemplarisch für die deutsche Demokratiebewegung des 19. Jahrhunderts. Die Zweibrücker haben eine Straße am Mühlberg nach ihm benannt.
Der junge Schüler studierte von 1808 bis 1812 an der École de droit und an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Danach ließ er sich in Zweibrücken nieder und erhielt eine Zulassung am Appellationsgericht. Schüler wurde im Dezember 1830 als Abgeordneter in den bayerischen Landtag gewählt. Im Münchner Landtag entwickelte er sich zum Anführer der liberalen Opposition. Er war ein entschiedener Gegner der Krondotation, ein Dispositionsfonds für staatliche Zahlungen an monarchische Oberhäupter. Er stellte sich gegen den darin enthaltenen Kunstetat und wollte damit den Bau der alten beziehungsweise neuen Pinakothek einstellen lassen. Wäre ihm und anderen Abgeordneten dies gelungen, wäre München heute wohl museumsmäßig etwas dünner aufgestellt. Das Projekt galt damals Schüler als selbstherrliche Verwendung und Verschwendung von Staatsgeldern durch die Monarchie. Nach Ende der Sitzungsperiode im Dezember 1831 kehrte Schüler nach Zweibrücken zurück, wo er mit Begeisterung empfangen wurde. Seine politischen Anhänger richteten am 29. Januar 1831 das „Erste Schülerfest“ aus. Das als Festtafel getarnte Bankett gab 350 Oppositionellen die Möglichkeit zur Zusammenkunft. Beim Festessen wurde die Idee geboren, einen „Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse“ zu gründen. Die Obrigkeit verbot den Verein, doch Schüler weigerte sich, eine Erklärung über die Nichtzugehörigkeit zu „geheimen Verbindungen“ zu unterschreiben. Infolgedessen wurde er aus der bayerischen Anwaltsliste gestrichen. Beim „Zweiten Schülerfest“ am 6. Mai 1832 in Zweibrücken entstand der Plan eines großen Nationalfestes in Hambach. Schüler, der zum Hambacher Fest am 27. Mai 1832 einlud, trat als Redner auf mit der Folge, dass im Juni die Regierung seine Verhaftung als Hochverräter veranlasste. Schüler setzte sich in die Nähe von Metz ab, wo er 16 Jahre im Exil lebte. Am 28. April 1848 wurde Schüler, jetzt wieder in der Heimat politisch aktiv, im Wahlkreis Lauterecken als Abgeordneter ins Nationalparlament in die Frankfurter Paulskirche gewählt. Dem Parlament gehörte er bis zu dessen militärischer Auflösung in Stuttgart an. Er wurde wegen Hochverrats angeklagt und in Abwesenheit – er war wieder nach Frankreich geflohen – zum Tode verurteilt. Er blieb bis zu seinem Tod am 30. Juli 1872 auf dem Landgut in Sainte-Ruffine oder in seinem Stadthaus in Metz. 1871, als Elsass-Lothringen nach dem Deutsch-französischen Krieg ins neu gegründete Deutsche Reich zurückkehrte, wurde Schüler wieder Deutscher. Dort, wo man allen „Hambachern“ gedenkt, auf dem Mühlberg, erinnert eine Straße an den demokratischen Vorkämpfer.