Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Drei Strafanzeigen im Zusammenhang mit Helexier

Die Helexier-Klinik im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus hat nach wie vor keine Zulassung.
Die Helexier-Klinik im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus hat nach wie vor keine Zulassung.

Der Stadt fehlen nach wie vor Unterlagen von der Firma Helexier, um deren Antrag auf Zulassung einer Privatklinik bearbeiten zu können. Das teilte Stadtsprecher Jens John auf Anfrage mit. Die Stadt beobachte das Geschehen am Himmelsberg, überlasse aber das Prüfen, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht, der Staatsanwaltschaft.

Wie berichtet, liegen der Staatsanwaltschaft drei Strafanzeigen im Zusammenhang mit Helexier vor. Laut Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann handelt es sich zunächst um zwei Verfahren wegen Hausfriedensbruchs. Helexier wirft diesen einem Arzt vor, dem von der Firma fristlos gekündigt und Hausverbot erteilt wurde. Trotz Hausverbots habe er das ehemalige Evangelische Krankenhaus, das Helexier gehört, betreten. Der betreffende Arzt hat eine Gegenanzeige gestellt, wirft seinerseits Helexier Hausfriedensbruch vor, da die Geschäftsführung in seiner Abwesenheit seine Praxisräume betreten, dort Schlösser ausgetauscht und den Strom abgestellt habe.

Im dritten Verfahren geht es laut Lißmann um Betrug. Ein Arzt, der bei Helexier praktiziert – es handelt sich nicht um den gekündigten Arzt – wurde angezeigt, weil er zum einen Krebspatienten mit unwirksamen Mitteln behandelt und zum anderen nicht korrekt abgerechnet haben soll. Der betreffende Arzt weist die Vorwürfe zurück. Eine von ihm angekündigte Gegenanzeige wegen Verleumdung ist bei der Staatsanwaltschaft laut Lißmann bisher aber nicht eingegangen. In allen drei vorliegenden Verfahren dauerten die Ermittlungen an, so der Oberstaatsanwalt. Ob jeweils Anklage erhoben wird, ist somit noch nicht klar.

Behörden fühlen sich nicht zuständig

„Die Strafanzeigen haben nach unserer Auffassung noch nichts mit dem Betrieb einer Privatklinik zu tun, sondern betreffen nur Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und einem Mieter bezüglich der vermieteten Räumlichkeiten in diesem Gebäude“, sagte Stadtsprecher John auf Anfrage. Die Stadt beobachte deshalb zwar das Geschehen, könne aber keine weiteren Maßnahmen treffen, da kein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliege.

Auch das Gesundheitsamt des Landkreises Südwestpfalz weist in Sachen Helexier nach wie vor eine Zuständigkeit zurück. „Das Gesundheitsamt ist hier noch gar nicht im Boot“, so Pressesprecher Thorsten Höh auf Anfrage. Das Gesundheitsamt überwache unter anderem die Hygiene in betriebenen Einrichtungen der stationären Patientenversorgung. Helexier habe aber hierfür noch keine Zulassung. „Somit gibt es seitens des Gesundheitsamts auch noch nichts zu überwachen“, so Höh. Wenn dort ohne Zulassung behandelt würde – und genau dieser Vorwurf steht im Raum – „wäre das Ordnungsamt in Zweibrücken die zuständige Behörde.“

Der fristlos gekündigte Arzt hat gegen das Hausverbot eine einstweilige Verfügung beantragt. Er müsse in seine Praxisräume kommen, argumentiert er. Das Landgericht wird laut Sprecher Uwe Fischer über diesen Antrag am 30. April entscheiden.

In einer anderen Sache hat das Landgericht bereits entschieden: Helexier muss ein 70 000 Euro teures Diagnosegerät ans Nardini-Klinikum zurückgeben, das vorübergehend Mieter am Himmelsberg war. Helexier hatte die Herausgabe verweigert mit der Begründung, man habe das Gebäude samt Inventar gekauft. Das Gericht urteilte anders. Nun kommt noch eine Schadenersatzklage auf Helexier zu, weil das Nardini-Klinikum das Gerät mehrere Monate nicht benutzen konnte.

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