Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Bundeswehr-Prozess: Forensische Untersuchung bringt wenig Erkenntnis

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Im Prozess gegen zwei ehemalige Soldaten der Zweibrücker Kaserne, die eine Kameradin vergewaltigt haben sollen, ging es am Dienstag beim Landgericht mit der Beweisaufnahme weiter. Staatsanwalt Christian Heinekamp wirft den beiden 29-Jährigen vor, am 13. Juni 2018 eine damals 19-jährige Soldatin nach einer gemeinsamen Kneipentour kurz nach 1 Uhr nachts vor ihrer Wohnung in Zweibrücken „gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen gemeinschaftlich und gewaltsam im Intimbereich berührt zu haben“.

Der Obergefreite aus Meckenheim soll die Kameradin vergewaltigt haben, während der andere Soldat die junge Frau festgehalten habe. Der Meckenheimer bestreitet den Geschlechtsverkehr mit der Kameradin nicht, sagt aber, dieser sei einvernehmlich gewesen. Der beschuldigte Soldat aus Solingen schweigt zu dem Vorwurf. Er ist wegen Vergewaltigung vorbestraft: Drei Monate zuvor hat er laut Gerichtsurteil dieselbe Kameradin in der Kaserne Baumholder auf deren Zimmer zusammen mit einem Soldaten aus Pirmasens vergewaltigt. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte die beiden im Februar 2021 wegen Vergewaltigung zu jeweils drei Jahren Haft die der Angeklagte aus Solingen derzeit im Zweibrücker Gefängnis absitzt.

Am 19. Juni 2018, sechs Tage nach der mutmaßlichen Vergewaltigung in Zweibrücken, wurde der Vorgesetzte der beiden Soldaten von einem Soldaten der gleichen Kompanie, dem sich die Soldatin anvertraut hatte, über den Vorfall in der Nacht nach der Kneipentour informiert. Der Hauptmann wiederum informierte sofort Polizei und Staatsanwaltshaft, und erst jetzt kam die Aufklärungsmaschinerie in Gang. Die Kleidung des mutmaßlichen Opfers wurde forensisch untersucht. In der Unterwäsche der Frau konnte keine DNA festgestellt werden, die auf Spermien hinwies. In ihrer Jeans fanden die Forensiker Sekret des Soldaten aus Meckenheim, doch gab es keinen Hinweis darauf, wann dieses dorthin gelangt war.

Das Gericht ging am Dienstag auch einem Beweisantrag des Verteidigers nach, der aufgeklärt haben will, was es mit einem Zehn-Euro-Schein auf sich hatte, den die Soldatin nachts nach der mutmaßlichen Vergewaltigung den beiden Angeklagten durch den Türschlitz ausgehändigt haben soll. Das Geld soll für Zigaretten gewesen sein, und die Frau sei bereits in ihrer Wohnung gewesen. Dazu sollte ein ehemaliger Verteidiger des Angeklagten aus Meckenheim als Zeuge aussagen. Dieser hatte den Soldaten aus Solingen im ersten Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach vertreten. Der Zeuge konnte zu dem Zehn-Euro-Schein allerdings keine Angaben machen. „Ich weiß beim besten Willen nichts davon. Das war am Landgericht Bad Kreuznach kein Thema“, sagte er.

Der Prozess, der bis Ende April terminiert ist, wird am 9. März fortgesetzt.

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