Hornbach / Zweibrücken Bei Grenzfahndung Mann wegen diverser Vergehen inhaftiert
Einiges auf dem Kerbholz hatte ein 38-jähriger Mann, der am Samstag, 18. Juni, gegen 23 Uhr mit einem 31-jährigen Begleiter bei Hornbach in einem Fahrzeug mit französischem Kennzeichen kontrolliert wurde. In einem Bericht der Bundespolizei heißt es, dass die beiden Männer im Rahmen einer Fahndung an der Grenze angehalten wurden und sich bei der Kontrolle nicht ausweisen konnten. Die beiden hätten also mündlich Angaben zu ihren Personalien gemacht. Diese seien in Kehl überprüft, aber nur für den 31-Jährigen bestätigt worden, weshalb der nach Frankreich zurückfuhr, um die Personaldokumente seines Begleiters zu holen, so die Bundespolizei weiter.
Bei der Überprüfung des türkischen Reisepasses habe sich sowohl herausgestellt, dass der 38-Jährige falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht hatte, der Aufenthaltstitel für Deutschland bereits seit neun Monaten abgelaufen war und gegen den Mann zwei Vollstreckungshaftbefehle vorliegen. Darunter eine zu zahlende Geldbuße von insgesamt 5900 Euro wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Da er diese nicht bezahlt hatte, wurde er nach Abschluss Kontrolle in die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken gebracht, um dort die Ersatzfreiheitsstrafe von 95 Tagen zu verbüßen. Weiterhin wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einreise eröffnet sowie ein Bußgeldverfahren aufgrund falscher Namensangabe eingeleitet, so der Bericht der Bundespolizei.