Zweibrücken
Bauern sauer: Immense Schäden durch Saatkrähen beklagt
Sieben Hektar Totalschaden hatte Klaus Forsch vom Erlenhof in Großbundenbach angemeldet. Der Landwirt bewirtschaftet auch den Trifthof in Ixheim. Dort hatten ihm die Krähen auf einer Fläche von sieben Hektar fast sämtliche Maispflänzchen aus dem Boden gezogen, um an das keimende Saatkorn zu kommen. Forsch beziffert seinen Verlust auf rund 2000 Euro. Die Kosten für das Saatgut kalkuliert er mit 200 Euro pro Hektar, die Bestellkosten mit 60 Euro.
Neues Pflanzenschutzmittel
Mit dem Auslaufen der Zulassung für das Standardbeizmittel Mesurol sei vor zwei Jahren ein effizientes Repellent gegen Vogelfraß im Mais vom Markt genommen worden, nennt der Landwirt eine mögliche Erklärung. Das alternative Beizmittel Korit habe anscheinend eine geringere Vergällungswirkung. Begünstigt worden sei der Vogelfraß wohl auch durch die niedrigen Temperaturen im Mai, die das Wachstum verlangsamten. Um einer zweiten Invasion der Vögel zu entgehen, baute Forsch auf den geplünderten Flächen Hirse an.
Das Saatgut von Karl Lahm vom Langheckerhof in Rimschweiler war mit Korit gebeizt. Die Krähen hätten sich aber davon nicht abhalten lassen. Bis zu einer Höhe von etwa zehn Zentimeter sei der Mais gefährdet gewesen. Der Milchbauer im Sommer: „Mir fehlen jetzt fünf Hektar Mais. Dadurch habe ich ein Loch in der Fütterung.“ Geernteter Silomais sei mit etwa 1500 Euro je Hektar zu veranschlagen.
Auch Dörfer betroffen
Wolfgang Sprau vom benachbarten Lerchenhof hatte drei bis vier Hektar Mais verloren. Das mit Korit bestellte Saatgut war ohne Beize geliefert worden. Die Neusaat bringe wegen der kürzeren Wachstumszeit einen geringeren Ertrag. „Was ich als Anbauer für eine Biogasanlage finanziell spüren werde“, sagt Sprau. Opfer der Saatkrähen wurden auch der Sturzenhof in Bubenhausen und der Eichenhof in Mittelbach, der zwölf Hektar Mais nachgesät hat. Massive Schäden gab es auch im Zweibrücker Umland, beispielsweise in Contwig und Dietrichingen.
90 Hektar Mais baut Christian Glahn vom Heilbachhof in Mörsbach für seine Biogasanlage an. „Auf rund 25 Hektar haben die Krähen im Sommer Schäden verursacht. 10.000 Euro haben sie mir aus dem Boden gepickt!“, berichtete der Landwirt. Sein Saatgut war nicht gebeizt, da sich der Betrieb seit Anfang des Jahres in der Umstellung auf Bio befindet. Laut Glahn sollte die Landwirtschaftskammer die Schäden begutachten lassen, und und das Umweltministerium in Mainz, die oberste Naturschutzbehörde, sollte zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Fünf Vögel abschießen
Die obere Naturschutzbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SDG) Süd in Neustadt, hatte dem Betrieb Glahn vor einiger Zeit zugestanden, fünf Krähen abzuschießen, quasi zum Erschrecken der Artgenossen. Rechtlich ist es so, dass die Landesregierungen Ausnahmen von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes anordnen können. Die SDG könnte zur Vergrämung außerhalb der Brutzeit erlauben, Äste zu kappen. Von selbst wird die Behörde nicht aktiv. Mehrere Bundesländer haben Kommunen Arbeitshilfen an die Hand gegeben.
„Aufgrund der europäischen Vogelschutzrichtlinien sind die Saatkrähen besonders geschützt. Es besteht ein klares Tötungsverbot“, erläutert Peter Spieler, einer der Vogelexperten der Zweibrücker Gruppe des Naturschutzbunds (Nabu) Deutschlands. „Stadtluft macht frei“, habe es im Mittelalter geheißen. Die sehr intelligenten Saatkrähen machten sich dies zunutze. Der Zeitpunkt, Falken zur Vergrämung einzusetzen, sei bei knapp 1000 Brutpaaren vorbei. Der Ornithologe: „Man hätte früh auf die Kolonie reagieren müssen.“ Es helfe nur eine Radikalkur. „Wenn ich ein Patentrezept hätte, würde ich es der Stadt kostenlos zur Verfügung stellen“, so der Naturschützer.
„Natur kein Wunschkonzert“
Die Zweibrücker Nabu-Vorsitzende Miriam Krumbach erinnert daran, dass die Krähen früher in der Landwirtschaft nicht ungern gesehen wurden – als es weniger Brutpaare gab und es an Pestiziden fehlte. Die Krähen hielten die Felder von Schädlingen wie Raupen, Mäusen und Drahtwürmern frei. „Die Saatkrähen gehören zur Natur wie die Blaumeisen. Die Natur ist kein Wunschkonzert und kein Bilderbuch“, betont sie. Sie hält es für angebracht, dass Landwirte bei finanziellen Verlusten eine Entschädigung erhalten, und verweist dabei auf Schadenersatz bei Wolfsattacken oder bei Luchsüberfällen.
„Die Landwirte bekommen für ihre erheblichen Verluste durch die wildlebenden Saatkrähen keine Entschädigung“, stellt Uwe Bißbort, Kreisbauernvorsitzender der Südwestpfalz, heraus. Das Jagdgesetz erlaube die Bejagung der eigentlich seltenen Saatkrähen nicht. Rabenkrähen und Elstern dagegen dürften innerhalb der festgesetzten Jagdzeit von Anfang August bis 20. Februar bejagt werden, informiert Kreisjagdmeister Rolf Henner.
Kein Geld von der Stadt
Laut Jens John, Pressesprecher der Stadt Zweibrücken, ist die Deponie im Rechenbachtal als Nahrungsquelle für die Saatkrähen von geringer Bedeutung. „Dass die Zeit des keimenden Maises in die Zeit der Brut und Aufzucht fällt und dann durchaus als besondere Nahrungsergänzung angenommen wird, kann nicht bestritten werden“, meint John. Andererseits könne man durchaus auch ableiten, dass das Anwachsen der Bestände mit dem verstärkten Maisanbau seit der Entstehung der Biogasanlagen zusammenhänge. Denn der Mais biete nicht nur im Frühjahr, sondern auch durch auf dem Feld verbleibende Erntereste im Winterhalbjahr eine gute Nahrungsgrundlage. Dabei dienten diese Reste zum einen selbst als Nahrung, zum anderen als Nahrung für Bodenlebewesen und diese dann wieder als Nahrung für die Krähen.
Die Stadt sieht sich nicht verpflichtet, den geschädigten Landwirten entgegenzukommen. „Das Vorkommen der Krähe ist ein natürliches, nicht der menschlichen Regulation unterliegendes Ereignis, für das niemand schadensersatzpflichtig ist“, führt John aus.