Zweibrücken
34-Jähriger steht wegen Drogenbrief in JVA Zweibrücken vor Gericht – Wer steckt dahinter?
Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken hat Anfang 2025 einen Brief geschickt bekommen, der mit Betäubungsmitteln getränkt war. Doch wer war der Absender? Hatte der heute 34-Jährige auf diese Weise versucht, an Drogen zu kommen? Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, vorgeworfen, dass er sich ein mit synthetischen Drogen beträufeltes Blatt Papier in die Haftanstalt hat schicken lassen.
Der Mann, der seit September 2022 einsitzt und eine sechsjährige Strafe verbüßt, stritt ab, damit etwas zu tun zu haben. Er habe sich nichts schicken lassen und kenne auch den vermeintlichen Absender aus Landstuhl nicht. Dass Post von Unbekannten an Insassen der JVA Zweibrücken gesendet werde, komme seines Wissens nach öfter vor. Das bestätigte auch seine Verteidigerin Barbara Schamma. Sie erwähnte einen saarländischen Berufskollegen, der aktuell ziemlich Probleme habe, weil er einen solchen Drogenbrief verschickt haben soll. Es gebe immer wieder solche Fälle, in denen als Absender Anwälte genannt werden, so Schamma.
Angeklagter erhält selten Post
Richter Matthias Heinzelmann wollte von dem Angeklagten wissen, ob er in der JVA Feinde habe, die ihn durch eine solche Aktion belasten wollten. „Befreundet sind wir nicht alle untereinander“, meinte der Angeklagte nur. Er erhalte wenig Post. Wenn, dann komme sie von seiner Cousine oder seinem Bruder. Der Angeklagte hat sechs Einträge im Bundeszentralregister, ist einschlägig vorbestraft und verbüßt eine sechsjährige Freiheitsstrafe wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Ein Bediensteter des Gefängnisses schilderte als Zeuge, dass die Poststelle in der JVA den Brief als verdächtig einstufte und ihn deshalb zur Überprüfung an die JVA nach Wittlich leitete. Dort sei der Briefbogen positiv auf Drogen getestet worden. Er sei mit Cannabinoiden getränkt gewesen – 0,6 Gramm.
Vorstrafen wirken belastend
In ihrem Plädoyer sah Rechtsreferendarin Romy Backenstraß den Sachverhalt als erwiesen an. Es sei ihr schleierhaft, wieso jemand einen mit Drogen getränkten Brief an einen Häftling schicken sollte, der den Brief dann wegwirft, weil er den Absender nicht kenne. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte den Brief nicht annehmen wollte. Zu seinen Lasten wertete sie aber, dass er einschlägig vorbestraft ist und es in der JVA passierte. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von vier Monaten.
Verteidigerin Schamma plädierte für Freispruch. Der Absender des Briefes sei unbekannt, und ihr Mandant habe deshalb auch die Annahme verweigert. Eine solche Aktion sei ein Mittel, andere Insassen in Schwierigkeiten zu bringen. Es sei nicht nachgeprüft worden, ob es den Absender überhaupt gibt. „Die JVA soll ein drogenfreier Raum sein, ist es aber nicht“, meinte Schamma. Es sei überhaupt nicht erwiesen, dass ihr Mandant den Brief angefordert hat.
Der Richter sah Lücken im Ermittlungsverfahren und wollte noch weitere Nachforschungen zum mutmaßlichen Absender des Briefes. Man solle versuchen, herauszufinden, ob es den Absender gibt und wer unter dieser Adresse gemeldet ist. Deshalb unterbrach er die Hauptverhandlung, die nun am Mittwoch, 25. März, um 8.30 Uhr fortgesetzt wird.