Worms RHEINPFALZ Plus Artikel NPD-Demo in Worms: Stadt bedauert Entscheidung von Oberverwaltungsgericht

Der Bahnhof ist am Samstag Start eines Demonstationsmarsches der NPD durch die Wormser Innenstadt
Der Bahnhof ist am Samstag Start eines Demonstationsmarsches der NPD durch die Wormser Innenstadt

Ein vom NPD-Kreisverband Westpfalz für Samstag geplanter Marsch in Worms mit Kundgebungen an drei Standorten sowie angekündigte Gegendemonstrationen dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat sich am Freitag der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz angeschlossen und das Verbot der Stadt Worms gekippt.

„Wir sind alles andere als glücklich über diesen Ausgang, müssen die Entscheidung der beiden Gerichte jedoch akzeptieren“, wird Oberbürgermeister Adolf Kessel (CDU) in einer Stellungnahme zitiert. Die Stadt Worms hatte zunächst ein Verbot erlassen mit der Begründung, dass bei der Konfrontation von Versammlungsteilnehmern und Gegendemonstranten der Infektionsschutz nicht gewährleistet sei und möglicherweise ein Corona-Hotspot entstehen könne. Das sahen die Richter mit Verweis auf die Versammlungsfreiheit anders. Ein Verbot sei unverhältnismäßig. Zumal die Stadt am 23. Mai eine Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen mit bis zu 200 Teilnehmern zugelassen habe. Nun müssten die Auflagen für die Versammlungen am Samstag so sein, dass die Infektionsgefahr möglichst gering bleibe, so Kessel. Unter anderem müssen alle Teilnehmer die Mindestabstände einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Demonstranten müssen ihre Kontaktdaten angeben. An den jeweiligen Versammlungen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen.

Stadt begrenzt Strecke und Teilnehmerzahl

Angekündigt ist für den vom NPD-Kreisverband Westpfalz angesetzten „Tag der deutschen Zukunft – unser Signal gegen Überfremdung“ in Worms ein Zug durch die Innenstadt. Nach dem Start am Bahnhof um 12 Uhr sind Kundgebungen an drei Stationen geplant. Diesen Marsch hat das Gericht zugelassen, die Stadt begrenzt jedoch die vorgesehene Strecke und den Zeitrahmen. Alle Versammlungen müssen um 17 Uhr beendet sein. Ursprünglich war die fremdenfeindliche Demonstration bis 20 Uhr angekündigt.

Insgesamt werden laut Stadt sechs Versammlungen zugelassen. Die Auflagen gelten auch für die Gegendemonstranten. Im Bündnis „Aufstehen für Demokratie – gegen Neonazis am 6. Juni 2020 in Worms“ haben sich über 20 Einzelgruppierungen zusammengefunden, darunter das von dem Wormser Heiner Boegler initiierte Bündnis gegen Naziaufmärsche. Boegler wird als Versammlungsleiter die Gegendemonstration koordinieren. Das ursprüngliche Vorhaben, dass sich die einzelnen Gruppen entlang der Strecke positionieren, wird durch die Rahmenbedingungen der Stadt ebenfalls beschränkt.

Polizei kann Demo bei Verstößen auflösen

Angekündigt worden sei der Aufmarsch der NPD in Worms bereits 2019 als letzte Veranstaltung einer Reihe mit dem Titel „Tag der deutschen Zukunft“, berichtet Heiner Boegler. Ebenso früh habe sich auch der Protest dagegen formiert. Der hat sich das Motto „All Lives Matter“ (Alle Leben sind wichtig) gewählt, in Anlehnung an die „Black Lives Matter“-Bewegung, die durch die Proteste gegen Diskriminierung von Schwarzen und die Unruhen in den USA aktuell gegenwärtig ist.

„Gut gerüstet“, das Recht auf Versammlungsfreiheit beider Seiten zu gewährleisten, sieht sich die Polizei in Mainz. Die Beamten müssen überwachen, ob die Auflagen der Stadt eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung gebe es verschiedene Stufen des Vorgehens, erklärt der Mainzer Polizeisprecher Rinaldo Roberto. Diese reichten von der freundlichen Aufforderung, Schutzregeln einzuhalten, über den Ausschluss einzelner Personen von der Versammlung bis hin zu deren Auflösung als härtester Handhabe.

Vorsorglich weist die Stadt Worms auf Verkehrsbehinderungen hin und bittet, den Bereich zu meiden oder größtmöglich zu umfahren.

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