Speyer Zur Sache: Kein Mischgebiet

Das mögliche Mischgebiet ist vom Tisch. Auf der Fläche „Im Brühl und im Heckengarten“ in Schwegenheim könnte höchstens ein kleines eingeschränktes Gewerbegebiet entstehen. Aber nur, wenn noch anstehende Gespräche positiv enden. Auch mit diesem Gebiet hatte sich der Rat schon im Juni befasst. Bauamtsleiter Rolf Bähr sagte damals, dass es 2013 eine Voranfrage gegeben habe – mit dem Ziel, Wohnbebauung zu ermöglichen; zudem auch eine Eigentümerversammlung. Problematisch: Das Gebiet, das durch die Gemeindestraße „Im Brühl“, die Landesstraße in Richtung Harthausen und die B 9 begrenzt wird, liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Bähr stellte im Juni auch die Ergebnisse eines Lärmgutachtens (Kosten: 5000 Euro) vor. Demnach muss das Gebiet in zwei etwa gleich große Bereiche unterteilt werden: Westlich des Autohauses Stern kann ein Mischgebiet entstehen, die Flächen östlich in Richtung TÜV und Kreisel müssen aber als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. In einem Mischgebiet sind nicht störendes Gewerbe und auch Wohnen zulässig – bis zu einem Flächenanteil von 50 Prozent. Im Gewerbegebiet ist Wohnen grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahme: Betriebsinhaber und Aufsichtspersonal. Im Juli hat erneut eine Eigentümerversammlung stattgefunden, dann eine Umfrage – mit dem Ergebnis, dass maximal ein kleines eingeschränktes Gewerbegebiet im Bereich „Brühl“ möglich ist. Diesbezüglich soll es nun noch Gespräche geben. Weil aber derzeit der Flächennutzungsplan fürs Zieljahr 2030 aufgestellt wird, soll ein mögliches Gewerbegebiet dort gleich mit aufgenommen werden. (nti)

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