Speyer Zur Sache: Carl-Zimmermann-Straße

Die Ortsgemeinde Dudenhofen argumentiert, die Carl-Zimmermann-Straße sei als reine Gemeindestraße klassifiziert, sammle und leite den Verkehr des Wohngebiets weiter. Sie habe sich durch den Umbau der Einmündung keineswegs schleichend verändert und sei nicht attraktiver für den Durchgangsverkehr geworden. Hinter der Weigerung der Ortsgemeinde, Tempo 30 einzuführen, steht ein finanzielles Interesse: Fördermittel, die die Gemeinde vom Landesbetrieb Mobilität für künftige Sanierungen erhalten kann, fielen weg. Wie berichtet, hatte die Gemeinde argumentiert, dass der Landesbetrieb eine Klassifizierung fordere, welche Straßen im Bedarfsfall als Umgehung von Landes- und Kreisstraßen genutzt werden könnten. Bedarfsfall heißt: Wenn in einer Landes- oder Kreisstraße gebaut wird und diese gesperrt ist. Dafür bekomme die Gemeinde bei Sanierungen der betreffenden „Bedarfsfall-Straßen“ wie der Carl- Zimmermann-Straße ein Sechstel Zuschuss zu den anfallenden Kosten. |rhp