Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Zukunft des Brezelhäuschen: Umfrage-Ergebnis liegt vor

Info-Punkt: Bei einer Bürgerbeteiligung zum Postplatz hatte das Häuschen zeitweise diese Funktion.
Info-Punkt: Bei einer Bürgerbeteiligung zum Postplatz hatte das Häuschen zeitweise diese Funktion.

Was passiert mit dem futuristischen Brezelhaus, das seit Ende der 1980er-Jahre den Postplatz ziert? Die Stadt hat diese Frage im Zusammenhang mit ihren Vorbereitungen für eine Umgestaltung des Platzes selbst befeuert und nun eine Debatte um den Urheberschutz an der Backe, in der auch der Schöpfer des Hauses mitmischt.

Bürgerbeteiligung ist aus Sicht von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) ein wesentlicher Baustein im Postplatz-Prozess. Mehrere Runden haben dazu bereits stattgefunden. Ein Bestandteil: die Online-Umfrage zum seit 2015 überwiegend leerstehenden Brezelhaus. Am Sonntag war Teilnahmeschluss. Nach einer Erinnerung daran in der RHEINPFALZ gab es in den letzten vier Tagen noch Bewegung beim Ergebnis: Hatte es zunächst nach einer klaren Mehrheit für einen Erhalt des Bauwerks ausgesehen, hieß es am Ende 334 zu 332 Stimmen für eine Entfernung. Dazu kamen jedoch noch 165 Bürger, die sich für einen Abbau des Häuschens, aber einen Erhalt der Glaskonstruktion darüber aussprachen sowie 76 Befürworter eines Standortwechsels in Gänze.

Es sei darum gegangen, ein Stimmungsbild einzuholen, betont die Stadt auf Anfrage. Repräsentativ sei das Ganze nicht. Der knappe Ausgang bedeute, „dass noch weitere Beteiligungsformate zur Umgestaltung des Postplatzes abgewartet werden müssen, bevor eine klare Tendenz ersichtlich ist“. Die Planer im Rathaus reagieren damit auch auf Auffälligkeiten bei der Umfrage, über die sich Bürger beschwert haben. Sprecherin Annika Siebert: „In der Tat gab es leider Manipulationsversuche und Mehrfachabstimmungen. Diese konnten jedoch erkannt und herausgefiltert werden – das Ergebnis wurde somit letztlich nicht verfälscht.“ Dass Mehrfachteilnahme nicht mit einer Abfrage von Name und Anschrift verhindert worden sei, habe mit der Absicht zu tun gehabt, die Teilnahmebarriere so gering wie möglich zu halten.

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Urheberrecht spielt eine Rolle

Selbst wenn sich ein politischer Wille zum Abbau des Häuschens abzeichnen würde, wäre indes fraglich, ob der Schritt zulässig ist. Unter anderem die Linke-Fraktion hat darauf in Gremiensitzungen hingewiesen. Den Hintergrund bestätigt die Stadtverwaltung: der Urheberschutz. Dieser ist gesetzlich geregelt und gelte für das Brezelhäuschen sowie die Gestaltung des Postplatzes insgesamt. Verbunden ist das bei Gebäuden jedoch mit Voraussetzungen. So müssten sie etwa „besonders originell, individuell und innovativ“ sein. Das sei im Einzelfall zu prüfen, beim Brezelhäuschen allerdings wohl zutreffend. Es stammt aus dem Kölner Büro von Gottfried Böhm (1920 bis 2021), Träger des renommierten Pritzker-Architekturpreises und in den 1980er-Jahren Gestalter des Postplatzes und der Maximilianstraße. Der Urheberschutz ende erst 70 Jahre nach dem Tod und gehe auf die Erben über.

Als „Entwerfer“ des Häuschens stellt sich Stephan Böhm (72) vor, damals Mitarbeiter im Büro seines Vater und heute selbst Architekturprofessor. Er ist kommende Woche zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. „Ich will mich erst erkundigen, was die Stadt vorhat“, sagt er im RHEINPFALZ-Gespräch. Er lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass er Veränderungen an der Gestaltung von Postplatz und Maximilianstraße kritisch sieht. Diese erfüllten nach wie vor ihre Funktionen: „Das Leben brummt. Es gäbe so viele andere Stellen, die verbesserungswürdig sind.“ Nicht nur auf Speyer bezogen, sagt er: „Es wird am liebsten an dem rumgefummelt, was gut ist.“ Beim Brezelhaus spielt er den Ball an die Stadt zurück: „Sie sollte überlegen, was sie damit macht. Es muss doch eine Idee geben.“ Er sei dabei nicht festgelegt. Als eine Möglichkeit nennt er einen „Info-Bereich“.

Welche Veränderung ist erlaubt?

Auf einen Rechtsstreit, an dessen Ende etwa ein Anspruch auf Schadensersatz stehen könnte, will es die Stadt nicht ankommen lassen. Sie verweist auf einen Passus in ihrem Vertrag mit Gottfried Böhm, nach dem das Werk verändert werden dürfe. Dazu solle dem Text zufolge „soweit zumutbar“ eine Verständigung mit dem Planer stattfinden. Die Stadtverwaltung: „Unsere Rechtsabteilung ist demnach der Ansicht, dass wir das Werk und damit auch das Brezelhäuschen ändern dürfen, aber den Architekten vorher anhören müssen – jetzt eben seinen Sohn als Erben.“ Sie betont, dass es an „Stadtdesign“ heute hinsichtlich Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Klimawandelresistenz andere Anforderungen gebe als in den 1980er- und 1990er-Jahren. Das wiederum erinnert an die Zeit des Brezelverkaufs, als es im Hochsommer in der Glaskonstruktion oft unzumutbar heiß geworden war.

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