Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn der Angeklagte kiffend an die Tür kommt

Gekifft: Einen Joint paffend hat der Angeklagte den Polizisten die Tür geöffnet.
Gekifft: Einen Joint paffend hat der Angeklagte den Polizisten die Tür geöffnet.

Am Donnerstag wurde vor dem Landgericht Frankenthal das Verfahren gegen einen 35-Jährigen aus Speyer wegen Besitzes von Betäubungsmitteln und diversen Sachbeschädigungen fortgesetzt – mit dem gleichen Ergebnis wie eine Woche zuvor, nämlich keinem: Alle außer dem Angeklagten waren da.

Die Gründe allerdings waren dieses Mal „handfestere“. Beim letzten Mal war die Polizei ausgerückt und hatte den Angeklagten auf dem riesigen, labyrinthischen Campinggebiet „Auf der Au“ zwischen Waldsee und Altrip gesucht, wo er in einem Wohnwagen hausen sollte, um ihn zum Gericht zu eskortieren.

Mehrere Stunden später hatte sie ihn immer noch nicht gefunden, und der Vorsitzende Richter hatte alle nach Hause geschickt. Seine Anordnung: Für den nächsten Termin sollte die Polizei den 35-Jährigen schon am Tag vor der Verhandlung abholen, ihn bis zum Beginn in Gewahrsam nehmen und dann in den Gerichtssaal bringen. So weit, so gut. Mittlerweile war der Mann vom Campinggebiet in eine Obdachlosenunterkunft nach Speyer gezogen, wie die Polizei feststellte. Er habe sich, so kam die Nachricht aus der Geschäftsstelle, dann selbst telefonisch gemeldet, versichert, dass er zur Verhandlung kommen würde und seine Handynummer sowie Adresse mitgeteilt. Er habe auch ganz nüchtern und vernünftig geklungen, berichtete eine Beamtin. Doch der Mann erschien wieder nicht.

Ist der Angeklagte schuldfähig?

Neben dem Besitz von Betäubungsmitteln wird ihm etwa vorgeworfen, ein Notebook in einem Elektromarkt auf den Boden geworfen und einen Brand in einer Toilettenanlage gelegt zu haben. Es stellt sich allerdings die Frage, ob er infolge psychischer Erkrankung oder Betäubungsmittelmissbrauchs für die Taten überhaupt verantwortlich gewesen ist oder infolgedessen dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden muss. Das ist der am weitesten reichende Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, den das deutsche Recht zu bieten hat. Aus einer lebenslänglichen Haft kann ein Verurteilter nach angemessener Dauer wieder entlassen werden, eine Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt. Deswegen wurde das Verfahren auch beim Landgericht angesiedelt, obwohl für die vorgeworfenen Straftaten alleine die Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben gewesen wäre.

Nachdem der Angeklagte wieder nicht erschienen war, rief sein Verteidiger Daniel Gönnheimer vor der Saaltür die hinterlassene Handynummer an – es meldete sich aber nicht der Angeklagte, sondern ein Zeuge vor der Saaltür. Wie sich herausstellte, war es dieser Zeuge, der auf der Geschäftsstelle angerufen hatte, und den die Beamtin wegen der sehr ähnlich klingenden Adresse mit dem Angeklagten verwechselt hatte. Also wurde wieder eine Polizeistreife losgeschickt, diesmal nach Speyer. Nachdem von dort lange nichts zu hören war, rief Richter Karsten Sauermilch an, und berichtete anschließend: Die Beamten hatten den Angeklagten angetroffen und er kam auch an die Tür, einen Joint paffend und in der Hand eine Tüte mit weißem Pulver, das sich als Amphetamin herausstellte. Also musste die Wohnung durchsucht und der Angeklagte bewacht werden, bis Durchsuchungsbefehl und Verstärkung kommen würden. Es wurde wieder nichts mit der Verhandlung an diesem Tag. Aber aller guten Dinge sind drei, am Dienstag gibt es einen neuen Anlauf.

x