Speyer
Wegen Kinderpornografie im Netz zu Bewährungsstrafe verurteilt
Im April 2022 stellte die Polizei fest, dass der Speyerer kinderpornografische Bilddateien und Videos an drei andere Nutzer verschickt hatte. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes entdeckten die Beamten auf dessen Geräten heruntergeladene Dateien. Im August hatte er sich dann mehrfach bei einer einschlägigen Internetplattform angemeldet, stets für wenige Minuten, lud Material herunter und meldete sich ab, um das „Spiel“ kurz darauf zu wiederholen.
Danach durchsuchten Polizisten erneut seine Wohnung und fanden entsprechendes Material. Insgesamt war es nicht viel, was die Polizei entdeckte, wie Richterin Sascha Umealo-Wells bei der Urteilsbegründung sagte. Im Vergleich mit dem, womit sich das Gericht sonst beschäftige, liege die Menge im unteren Bereich. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie werden jedoch als Verbrechen eingestuft – mit der Folge, dass die Mindeststrafe ein Jahr Haft beträgt.
Angeklagter kommt aus schwierigen Verhältnisse
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Jan Fritz, schilderte das Geschehen aus dessen Sicht. Er habe keine pädophilen Neigungen, und die beobachteten Transferbewegungen seien die einzigen, derer er sich schuldig gemacht habe. Inzwischen sei ihm aufgegangen, was er da getan hatte, und er werde das ganz sicher nicht wiederholen. Auf Befragung der Richterin bekannte er sich als Fan einer bestimmten, erwachsenen Pornodarstellerin. Damit gab sich die Richterin jedoch noch nicht zufrieden, eine Therapie zur Klärung der sexuellen Identität schien ihr angebracht.
Der Angeklagte kommt aus sehr schwierigen Verhältnissen. Ob er zwölf oder 13 Geschwister habe, wusste er nicht. Er kam mit sechs Jahren in ein Kinderheim und später in eine Pflegefamilie. Als die Pflegeeltern sich scheiden ließen, kam er wieder ins Heim. Als er erzählte, dass er mit kaum jemandem noch Kontakt habe, kamen ihm Tränen. Die Schule und eine Lehre hat er abgeschlossen. Der Mann hat eine feste Arbeitsstelle und war bis dato unbescholten.
Der 28-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Als Bewährungsauflagen muss er 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und binnen drei Monaten eine Therapie beginnen. Er akzeptierte das Urteil, das nun bereits rechtskräftig ist.