Speyer Von Handtüchern und Erholung im Wald

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«Dudenhofen.» Ernst-Georg Hellmann ist oft im Wald unterwegs. Wie viele andere Leute auch. Aber im Gegensatz zu den meisten geht er nicht mit dem Hund Gassi oder spazieren – zumindest nicht nur. Hellmann schafft was. Obwohl er kein Förster oder Forstwirt ist. Er macht das aus Waldverbundenheit, weil Besitz verpflichtet und er die Waldpflege des Waldbauvereins Ganerb organisiert.

Wer im südlichen Rhein-Pfalz-Kreis durch den Wald strolcht, kann sich schnell auf Privatgelände verirren. Keine Sorge, das ist nicht so schlimm. Ja, es ist sogar ausdrücklich erlaubt. Aber wer denkt, Wald gehört doch allen, der irrt. Rund 1000 Privatwaldbesitzer teilen sich in den Gemarkungen der Gemeinden Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Römerberg 332 Hektar Wald. Das durchschnittliche Waldflurstück ist rund 0,1 Hektar groß, zwei bis sieben Meter breit und 150 bis 600 Meter lang, sprich: Es hat die Form eines Handtuchs. 425 der Privatwaldbesitzer sind deshalb im Waldbauverein Ganerb organisiert, der wiederum eng mit Jürgen Render vom Forstamt Pfälzer Rheinauen zusammenarbeitet: Damit aus vielen Stückchen wieder ein Stück wird. Sehr viel Wald gibt es im Rhein-Pfalz-Kreis ohnehin nicht. Von den 30.500 Hektar Kreisfläche sind rund 5200 Wald. Das sind 17 Prozent. Oder anders gedacht: Bei 150.000 Einwohnern kommen knapp 350 Quadratmeter Wald auf einen Kreisbürger. Das ist gerade mal ein Zwanzigstel eines Fußballfelds nach Fifa-Standard. Oder anders ausgedrückt: Dreht sich ein Kreisbürger im Wald um die eigene Achse, gehört ihm, was er in einem Radius von 10,5 Metern sieht. Vorausgesetzt natürlich, der Wald würde unter allen Einwohnern gleichmäßig aufgeteilt. Wird er aber nicht. Im Rhein-Pfalz-Kreis teilt sich der Bestand folgendermaßen auf: 800 Hektar Staatswald, 3500 Hektar Kommunalwald und 900 Hektar Privatwald. Das heißt auch: Den meisten, die hier mit dem Hund Gassi oder spazieren gehen, gehört kein Millimeter Wald. Aber Erholung darf trotzdem jeder zwischen den Bäumen suchen. Dafür wird Wald kostenlos von den Waldbesitzern zur Verfügung gestellt. An einen Stein gelehnt stehen zwei Männer. Der eine ist Ernst-Georg Hellmann. Der andere Jürgen Render. Der stellvertretende Vorsitzende des Waldbauvereins Ganerb und der Förster beraten sich: Wo hängt eine Baumkrone gefährlich schief, welche Gewanne wird als Nächstes gemeinsam durchforstet oder wann ist die nächste Vereinsversammlung und Renders Rat gefragt. Damit aus vielen Stückchen wieder ein Stück wird, machen sich Waldbauverein und Förster Gedanken, wie sie möglichst viele Waldbesitzer motivieren können, die aneinandergereihten Handtücher als eine Fläche zu betrachten, die gemeinsam gepflegt und in die Zukunft geführt wird. Das passiert zum Wohl des Waldes. Und weil das Bundes- und Landeswaldgesetz ein paar Regeln vorschreiben. Waldeigentümer haben demnach das Recht, ihr Eigentum selbstständig zu nutzen, sind jedoch dazu verpflichtet, ihren Wald im Sinne der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion „ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften“. Sie dürfen ihr Waldstück nicht einfach komplett roden. Oder einen Stacheldrahtzaun um das Areal ziehen. Da ist es wieder: Das Kostenlos-zur-Verfügung-Stellen. Kein Waldbesitzer darf das Betreten seines Waldstücks verbieten. Festgehalten ist das in Paragraf 22, Landeswaldgesetz. „Spaziergänger dürfen den Wald zum Zwecke der Erholung betreten.“ Das betrifft nicht nur die Waldwege, sondern im Prinzip auch die Waldbestände selbst mit einigen Ausnahmen. Zum Beispiel gilt in einem Naturschutzgebiet in der Regel das Gebot, die Wege zu benutzen. Jeder darf also in den Wald, umgekehrt sind an den Waldspaziergang Bedingungen geknüpft. Schließlich kann der Begriff Erholung weit gefasst werden. Und damit niemand allzu lärmend durch den Forst zieht, heißt es im Gesetzestext: „Die Lebensgemeinschaft und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie die Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.“ Rücksicht nehmen heißt auch, die Forstarbeiter gewähren zu lassen. Render und Hellmann erleben immer wieder, dass sich Leute aufregen, wenn im Wald gearbeitet wird, sich nicht an Absperrungen halten und damit sich selbst und die Sicherheit der Waldarbeiter gefährden. „Akzeptieren ist außerdem ein gutes Stichwort“, sagt Hellmann. Etwa, dass ein Weg mal nicht tipptopp in Ordnung ist. „Waldbesitzer sind nämlich weder verpflichtet, Spazierwege anzulegen noch Bänke aufzustellen.“ Umgekehrt müssten sie zulassen, dass in ihrem Wald Beeren gesammelt und Pilze gesucht werden. „Ins Körbchen darf aber immer nur die Menge, die der Sammler an einem Tag selbst verzehren kann“, gibt Jürgen Render noch eine weitere Leitlinie vor. Werden alle Spielregeln eingehalten, hat jeder was vom Wald. Ernst-Georg Hellmann ist der Letzte, der kein Verständnis dafür hat, dass Leute gerne über Moos wandern und frische Fichtennadeln schnuppern. Er selbst ist fast jeden Tag im Wald. Aus Naturverbundenheit. Und weil eigentlich immer etwas zu tun ist. Waldliebe wurde Hellmann in die Wiege gelegt. Waldbesitz auch. Früher hat der Dudenhofener seine beiden Opas in den Wald begleitet. Heute nimmt er bereits seinen siebenjährigen Enkel mit. Hellmanns Wunsch: Dass die Waldtradition in der Familie weitergeführt wird. Wer Wald hat, hat ihn meistens geerbt. So mancher weiß allerdings nichts davon. Oder teilt sich so einen Handtuchstreifen mit 18 anderen in einer Erbengemeinschaft, die sich womöglich nicht einig wird, was sie damit machen soll. Oder sich gar nicht dafür interessiert. Für Render sind solche Fälle problematisch. Weil sich niemand um die Verkehrssicherheit in diesen Arealen kümmert, obwohl Eigentum verpflichtet im Sinne der Haftpflicht. Und aus wirtschaftlichen Gründen – der Wald wird nicht genutzt. Der Förster darf aber nur mit Auftrag in die Bestände. „Da betreiben wir von der Forstverwaltung manchmal schon einen sehr großen Aufwand, um die Besitzer ausfindig zu machen.“ Da kommt wieder der Waldbauverein ins Spiel, der gute Kontakte zu vielen Waldbesitzern hat. Und Privatwaldstücke pachtet, wenn die Besitzer sich nicht darum kümmern können. Wald kann aber auch ver- und damit gekauft werden. Wer Interesse hat: Der Waldbauverein hat eine Waldbörse. „Es ist kein Privileg, Wald zu haben, und auch kein Luxushobby – sondern Arbeit“, sagt Hellmann. Rund einen Euro pro Quadratmeter Wald – je nach Bestand – muss man laut Render rechnen. Aber immer daran denken: Wald verpflichtet. Und wenn es nur ein Handtuchstreifen Natur ist. Kontakt www.waldbauverein-ganerb.de

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