Speyer Umbauprojekt in der Maximilianstraße noch nicht genehmigt

Feuerwehr aktiv: Stellprobe an der Hausrückseite von der Korngasse aus.
Feuerwehr aktiv: Stellprobe an der Hausrückseite von der Korngasse aus.

Im Jahr 2020 hat ein Rechtsstreit um das Geschäftshaus Maximilianstraße 75 („Cecil“) begonnen. Dabei geht es allerdings nicht um das Geschäft, sondern um die Wohnungen, die in den oberen Geschossen entstehen sollen. Die seit einem Baustopp über Monate stehenden Gerüste sind nun abgebaut worden: Die Feuerwehr hatte einen Einsatz, der für das Genehmigungsverfahren relevant ist.

Die städtische Brandschutzdienststelle hat eine Stellprobe mit einem Hubrettungsfahrzeug unternommen, teilt Annika Siebert, Sprecherin der Stadtverwaltung, auf Anfrage mit. Bei dem Bauvorhaben handele es sich um eine Einzelfallbetrachtung, die einer Einschätzung vor Ort bedurfte. „Die Stellprobe ergab, dass das Dachgeschoss mittels Hubrettungsfahrzeug erreicht werden kann“, berichtet Siebert. Laut Feuerwehr würde das Fahrzeug in einem solchen Fall am besten in der Maximilianstraße aufgestellt.

Die Rückseite des Hauses grenzt an die engere Korngasse an. Dort sind die Umbauten geplant, die im Genehmigungsverfahren noch umstritten sind. Es handle sich nach wie vor um ein laufendes Verfahren, teilt Siebert mit. Sie verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht Neustadt im vergangenen Jahr das städtische Nein zum Umbau bestätigt habe. Zur weiteren baurechtlichen Prüfung könne sie noch nichts Näheres sagen, so Siebert.

Zwei Rettungswege nötig

Grundsätzlich sei anerkannt, dass sich historisch gewachsene Städte weiterentwickeln und daher auch ursprünglich als Lager- oder Abstellraum gedachte Bereiche zum Beispiel als Wohnraum neu genutzt würden. Die Sprecherin: „Ist solch eine Umwidmung angedacht, müssen sich Menschen im Brandfall aus den geplanten Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen über zwei voneinander unabhängige Wege selbst retten können. Ist dies baulich nicht umsetzbar, kann einer der beiden Rettungswege auch über Leitern der Feuerwehr erfolgen.“ Die Belange des Denkmalschutzes dürften dabei nicht aus dem Blick verloren werden.

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