DUDENHOFEN / SPEYER
Transparenzregister: Die Tücken für die Vereine
Transparenzregister? Hört sich doch erst einmal fremd an. Dass sich Sportklubs ins Vereinsregister eintragen müssen, ist für jeden nachvollziehbar. Doch das Geldwäschegesetz wurde vor einiger Zeit aufgrund einer europäischen Richtlinie angepasst, die sich im nationalen deutschen Recht unter dem sperrigen Namen „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ verbirgt. Die Richtlinie hatte Auswirkungen auf Vereine, auch solche, die sich vorrangig mit dem Sport beschäftigen und sich zusätzlich in das Transparenzregister eintragen.
Sperrig formuliert heißt es in verschiedensten Quellen, dass dieses Transparenzgesetz dazu dienen soll, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Deshalb muss jeder Verein seine sogenannten „Grunddaten“ in das Transparenzregister eintragen und dort stets aktualisieren. Kenntlich gemacht werden sollen damit die Personen, die hinter den Vereinsnamen stehen. So wollen die Finanzhüter kriminelle Machenschaften früher erkennen. Vier Jahre ist es inzwischen her, dass sich Vereine ins Transparenzregister eintragen mussten.
Gebrauch gegen Gebühr
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Transparenzregister für jeden einsehbar, jedoch kostet dies eine Gebühr. Gebühren kommen auch auf die Vereine zu, die gesetzlich verpflichtet sind, für die Kosten aufzukommen. Die Rechnungen wurden vor kurzem, in diesem Jahr, erstmalig an die Vereine versandt und richten sich nach der sogenannte Transparenzregistergebührenverordnung. 2017 wurde die halbe Gebühr 1,25 Euro, bis einschließlich 2019 2,50 Euro und ab 2020 4,80 Euro je Kalenderjahr erhoben. Trägt sich ein Verein nicht in das Transparenzregister ein, kann dies zu Bußgeld führen. Es wird aber nicht zwingend erhoben.
Kürzlich flatterte im Haus von Angelika Wöhlert, der Vorsitzenden des TSV Speyer, wie auch beim Thomas Varlemann dem Vereinsvorsitzenden des TC Dudenhofen eben diese Rechnungen ein, die den Vereinen eine Gebühr für das Transparenzregister auferlegten. „Wir mussten uns 2017 online registrieren. Seitdem hatten wir damit keine Berührungspunkte mehr“, erzählt Angelika Wöhlert vom TSV Speyer. Sie sehe die Verpflichtung des Vereins aufgrund der Gesetze zwar ein, so ganz nachvollziehen könne sie diese aber nicht. „Die Zahlen liegen bei uns ohnehin offen“, sagt Wöhlert. Jedoch sehe sie kaum Arbeit mit dem Transparenzregister, habe jedoch kürzlich aus der Politik bereits eine Rückfrage zu dem Thema bekommen. „Wirklich beschäftigt habe ich mich mit dem Transparenzregister nicht. Wir müssen das als Verein machen und sind daran gebunden. Das ist in Ordnung. Probleme haben wir damit nicht“, sagt die TSV-Vorsitzende, die eine Rechnung über 13 Euro kürzlich zur Zahlung anwies.
Vereine müssen zahlen
Auch Varlemanns TC Dudenhofen habe kürzlich eine Rechnung bekommen. „Es waren etwa 20 Euro für die vergangenen Jahre seit 2017“, erzählt Varlemann. „Sein Verein habe jedoch kürzlich einen Antrag auf Befreiung gestellt. Diese Gebührenbefreiung ist sei dem 1. Januar 2020 für gemeinnützige Vereine gesetzlich vorgesehen. Diese muss jedoch aktiv beantragt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Dennoch sieht Varlemann die gesetzliche Lage hinsichtlich des Transparenzregisters als übertrieben an. „Das Gesetz hat etwas mit Geldwäsche zu tun. Es kommt von der EU, mehr weiß ich davon nicht. Das ist alles ein bisschen umständlich. Man bezahlt, damit man im Register drin steht“, sagt Varlemann. Er sehe sich gedanklich ganz weit weg davon, im Deckmantel des Vereins überhaupt Geldwäsche zu betreiben. „Ich frage mich auch, ob der Verwaltungsaufwand höher ist als der Nutzen“, sagt der TCD-Vorsitzende, der zu viele Stellen sieht, die sich mit den Vereinen beschäftigten. „Man muss fast zwei Euro als Verein verdienen, damit man einen Euro in der Hand hat“, sieht Varlemann die entstandene Bürokratie durchaus als kritisch an und würde gerne auf die vermehrten Einträge in Registern verzichten.
Zur Sache: Neuer Antrag ist auf dem Weg
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat juristisch bestätigt, dass Vereine sich nur dieses Jahr um die Befreiung der Gebühren zur Eintragung im Transparenzregister bemühen müssen, teilt der Sportbund Pfalz mit. Laut Bundesanzeiger Verlag GmbH, die das Transparenzregister führt, lautet die Vorgabe für Vereine: Der Antrag zur Gebührenbefreiung kann unkompliziert per Formular gestellt werden. Darin erteilt der Verein der registerführenden Stelle das Recht, beim Finanzamt eine Bestätigung über den steuerbegünstigten Zweck einholen zu dürfen. Das Antragsformular wird derzeit postalisch an die eingetragenen Vereine versendet, informiert der Sportbund Pfalz. Für gemeinnützige Einrichtungen sei auf Antrag gesetzlich eine Gebührenbefreiung vorgesehen.