Waldsee / Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Tiefengeothermie: Bislang kein Bohrplatz gesichert

Im Nordosten von Waldsee soll Wärme aus der Tiefe gefördert werden. Ein Bohrplatz-Standort an der Schlichtstraße wurde verworfen
Im Nordosten von Waldsee soll Wärme aus der Tiefe gefördert werden. Ein Bohrplatz-Standort an der Schlichtstraße wurde verworfen (im Vordergrund).

Wo bei Waldsee nach Wärme aus der Tiefe gebohrt werden kann, steht weiterhin nicht fest. Das Unternehmen Geopfalz hält aber an seinem Zeitplan fest.

„Es gibt keine Neuigkeiten zum Bohrplatz.“ Mit diesen Worten beantwortete Geopfalz in dieser Woche eine RHEINPFALZ-Anfrage, ob sich das Unternehmen bereits eine Fläche für sein geplantes Tiefengeothermie-Vorhaben bei Waldsee sichern konnte. Die kommunale Projektgesellschaft wurde im Jahr 2023 von den Stadtwerken Speyer und der Stadt Schifferstadt gegründet, um die Wärmeversorgung durch Tiefengeothermie „aus der Region für die Region“ unabhängig vom Wetter sowie von der Tages- und der Jahreszeit und damit grundlastfähig sicherzustellen. Dafür soll im Nordosten von Waldsee mit vier Bohrungen Erdwärme aus bis zu 3500 Metern Tiefe gewonnen werden, weil dort laut aktueller Datenlage optimale Bedingungen für ein solches Erneuerbare-Energie-Projekt erwartet werden. Die Wärme soll in das Fernwärme-Netz der Stadt Speyer eingespeist werden und durch eine noch zu bauende Infrastruktur auch Teilen von Schifferstadt, Waldsee, Neuhofen und Otterstadt zur Verfügung gestellt werden.

Das Projekt ist allerdings in Teilen der Bevölkerung umstritten. Eine Bürgerinitiative (BI) fürchtet Risiken und Schäden und hat ein Bürgerbegehren angestrengt, dem sich 1541 wahlberechtigte Waldseer und Waldseerinnen angeschlossen haben. Die BI will, dass die Gemeinde keine Grundstücke und keine Infrastruktur für das Tiefengeothermie-Projekt zur Verfügung stellt und möchte, dass die Bürger darüber abstimmen dürfen. Die Verbandsgemeindeverwaltung lässt derzeit nach Angaben von Bürgermeister Patrick Fassott (SPD) von einer externen Anwaltskanzlei prüfen, ob die von der BI vorgeschlagene Abstimmungsfrage zulässig ist. Mit einem Ergebnis wird im Frühjahr gerechnet. Wie es weitergeht, entscheidet der Waldseer Ortsgemeinderat.

Zeitplan ist abhängig vom Standort

Um das Geothermie-Projekt mit dem Namen „Rhein-Pfalz“ zu verwirklichen, braucht Geopfalz eine etwa 25.000 Quadratmeter große Fläche. Ein anfangs in Erwägung gezogener Bohrplatz auf einem gemeindeeigenen Grundstück und auf angrenzenden Flächen an der Schlichtstraße wurde verworfen, weil nicht klar ist, ob sich Altlasten im Untergrund befinden und weil nicht genug Eigentümer Flächen zur Verfügung stellen wollten.

Auch wenn Geopfalz bislang keinen Standort für den Bohrplatz erworben hat, möchte das Unternehmen an seinem ursprünglichen Zeitplan festhalten. Dieser sieht im Herbst 2026 den Start der Bohrphase vor. Der Testbetrieb soll sich ein Jahr später, im Herbst 2027, anschließen und bis Sommer 2028 dauern. Gleichzeitig würde der Ausbau der Infrastruktur, also das Leitungsnetz für den Fernwärmeanschluss nach Speyer, beginnen. Dafür sind wieder umfangreiche Planungen und Grundstücksicherungen notwendig. Der Zeitplan steht und fällt jedoch mit dem Bohrplatz-Standort und den für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB).

Direktor Andreas Tschauder verdeutlichte gegenüber der RHEINPFALZ, dass das LGB bislang nur die Aufsuchungserlaubnis, die sogenannte bergrechtliche Konzession, vergeben habe. Geopfalz darf damit im Aufsuchungsgebiet „Rhein-Pfalz“ nach Bodenschätzen suchen. „Mehr ist in dem Verfahren noch nicht gelaufen“, sagte Tschauder. Seiner Behörde liege kein Antrag zum Bau eines Bohrplatzes vor. Er rechnet damit aber im Laufe des Frühjahrs. Das Bergbauamt muss jeden Schritt – Bohrplatzbau, Bohrung und Förderung – kontrollieren und genehmigen. Es prüfe im Genehmigungsverfahren auch, ob eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Bislang war das laut Tschauder bei solchen Projekten nicht erforderlich, stattdessen wurden in einem vereinfachten Verfahren alle umweltrelevanten Aspekte geprüft. In diesem Verfahren werden auch andere Behörden wie die Kreisverwaltung, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, unter anderem als Obere Wasserbehörde, sowie die Gemeinde gehört.

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