Speyer
Suche nach Schlafplatz? Wildfremder Mann an der Balkontür
Ein 24-Jähriger aus Wachenheim stand in dieser Woche vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts. Er war angeklagt, weil er im Februar vergangenen Jahres versucht haben soll, in eine Wohnung in Speyer einzudringen. Beute soll er nicht gemacht, dabei aber ein Fenster und ein Fliegengitter beschädigt haben. Mit welcher Intention wollte der junge Mann in das Gebäude einsteigen?
Der Angeklagte wohnt zwar mittlerweile in Wachenheim, war zum Zeitpunkt der Tat jedoch Bewohner der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Speyer. Vor Gericht zeigte er sich durchaus auskunftsfreudig. Was er vor fast zwei Jahren angerichtet habe, tue ihm sehr leid, ließ er den Dolmetscher übersetzen. Er sei betrunken gewesen an diesem Abend. Später bekannte er, dass er auch Haschisch konsumiert habe. Offenbar hatte er Krach mit einigen Mitbewohnern, sodass er in dieser Nacht nicht zurück in sein Quartier wollte.
Nächtliche Suche nach einem Bett
„Ich hatte nicht vor, im Kampf zu sterben“, übersetzte der Dolmetscher. Also habe er versucht, irgendwo außerhalb der Einrichtung für die Nacht einen Schlafplatz zu finden. Es war demnach gegen 23.30 Uhr, als er im Gewerbegebiet rund um die Auestraße unterwegs gewesen sei und das Haus, in das er einsteigen wollte, für einen Betrieb gehalten habe. Kurz vorher sei jemand herausgekommen, so glaubte er, die Tür sei vielleicht offen. Es sei dunkel gewesen, aber als er durch ein Fenster blickte, habe er ein Bett gesehen.
Die Tür sei dann doch nicht offen gewesen. So habe er versucht, hochzuklettern und übers Dach hineinzukommen. Auf den Tatortfotos zeigte er seine Kletterroute. „Sehr betrunken können Sie aber nicht gewesen sein, wenn Sie das hinbekommen haben“, kommentierte Richterin Sascha Umealo-Wells. Er habe probiert, ein Fenster zu öffnen, das gelang aber nicht. Dann habe er es mit der Balkontür versucht, dabei habe er das Fliegengitter beschädigt. Aber auch hier misslang ein Einsteigen.
Kameras melden Störung an die Polizei
Wie er dann in die Flucht geschlagen wurde, erzählte er nicht, das übernahm die Zeugin, eine ältere Dame, die mit ihrem Mann das Haus bewohnt. Sie sei von einem Geräusch wach geworden, während ihr Mann neben ihr weiter tief und fest geschlafen habe. Als sie die Augen geöffnet und sich umgesehen habe, hatte da zu ihrem Schrecken ein wildfremder Mann an der Balkontür gestanden. „Was haben Sie dann gemacht?“ fragte die Richterin. „Na, gekrische hab’ ich“, so die Zeugin. Der Schrei war offenbar laut genug, um nicht nur den Angeklagten schleunigst zum Rückzug zu bringen, sondern auch den Ehemann zu wecken.
Die Polizei sei dann schneller da gewesen, als sie sie hätten rufen können. Es war aber laut Beweisaufnahme nicht der Schrei, der die Ermittler auf den Plan gerufen hatte, sondern ein kameraüberwachtes Parkgelände für Wohnwagen in der Nachbarschaft, das Störungen direkt an die Polizeidienststelle meldet.
Geringer Schaden, milde Strafe
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten in seinem Plädoyer nur noch Sachbeschädigung vor, der Versuch eines Wohnungseinbruchsdiebstahls habe sich nicht bestätigt. Sein moderater Antrag: Eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 10 Euro. Verteidiger Stefan Nowotny schloss sich an. Das Gericht übernahm im Urteil den Antrag. Die beste Nachricht: Der Zeugin geht es nach dem nächtlichen Schreck gut. Ob sie danach noch psychische Beeinträchtigungen gehabt habe, wollte die Richterin wissen. „Aber nein“, meinte die Seniorin, es sei halt ein Schreck gewesen, aber der sei vergangen. Der Schaden habe sich auch in Grenzen gehalten, unter tausend Euro, und die Versicherung habe ihn übernommen. Eigentlich habe der junge Mann ihr sogar leid getan.