Speyer Straßenmusik: Verbot wird nicht immer beachtet

In Speyer über die Sondernutzungssatzung geregelt: Straßenmusik.
In Speyer über die Sondernutzungssatzung geregelt: Straßenmusik.

Straßenmusik in Speyer ist seit mehreren Monaten nicht erlaubt. Das wird nicht immer beachtet.

Grund für das Verbot von Straßenmusik sind Corona-Vorkehrungen: „Straßenmusik animiert von ihrer Natur her dazu, stehen zu bleiben und zuzuhören. Dadurch können sich leicht Menschenansammlungen bilden“, erklärt die Stadt auf Anfrage. Diese müssten jedoch auf ein Minimum reduziert werden. Beachtet werde das Verbot nicht immer: „Aktuell kommt es im Schnitt ein- bis zweimal die Woche vor, dass sich Straßenmusiker nicht an das Verbot halten beziehungsweise davon nichts wissen.“ Sie würden dann durch den Kommunalen Vollzugsdienst belehrt und müssten aufhören zu singen oder zu spielen.

In einem Fall wurde diese Woche Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann (Grüne) höchstpersönlich aktiv: Eine musikalische Familie vor der Commerzbank packte auf ihre Ansprache hin bereitwillig ihre Sachen. Normalerweise ist Straßenmusik zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten – im Wesentlichen zwischen Postplatz und Stadthaus – erlaubt. Auflage: nicht mehr als 30 Minuten an einem Platz. In diesem Jahr gilt aber das generelle Verbot.

Mehrere Gründe

Die Stadt verweist zur Begründung noch auf das Abstandsgebot von 1,50 Metern, bei Tätigkeiten mit Aerosol-Ausstoß wie Singen oder Blasmusik sogar drei Meter. „Von allen Zuschauern wären zudem die Kontaktdaten zu erfassen. Dies wäre für den Straßenmusiker faktisch unmöglich einzuhalten beziehungsweise dauerhaft zu kontrollieren“, ergänzt Verwaltungssprecherin Lisa Eschenbach.

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