Speyer Sieben Jahre Haft wegen Raubs

Mit der Verhängung einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung ist nun vor dem Landgericht Frankenthal der Prozess gegen den 21-jährigen Fahrer des Fluchtwagens bei Tankstellenüberfällen (wir berichteten) zu Ende gegangen.
Zusammen mit einem weiteren Türken wurde der Mutterstadter für schuldig befunden, Ende 2017 eine Raubüberfall-Serie begangen zu haben. Ziele waren Tankstellen in Ludwigshafen und der Vorderpfalz sowie ein Rewe-Markt in Schwetzingen. In den Aussagen der beiden geständigen Angeklagten wurde eine durchgehende Arbeitsteilung deutlich: Der damals 21-jährige Umut E. betrat während der dunklen Abendstunden den Verkaufsraum der Tankstellen, bedrohte die Angestellten mit einer Waffe und forderte Geld. Er benutzte dabei eine ungeladene Schreckschuss- oder Softairwaffe. Teilweise war auch ein Messer im Spiel. In der Nähe wartete Ali K. in einem Auto, mit dem die Täter unerkannt flüchteten. Nach diesem Muster ereigneten sich binnen weniger Wochen ab dem 12. November 2017 Überfälle auf insgesamt acht Tankstellen in Dannstadt-Schauernheim, Ludwigshafen, Speyer, Schwegenheim, Neustadt, Frankenthal und anderen Orten. Außerdem wurde in Schwetzingen ein Supermarkt ausgeraubt. Erbeutet wurden insgesamt 12.840 Euro. In einem getrennten Verfahren war Umut E. dafür kürzlich vom Landgericht Frankenthal wegen räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. In der aktuellen Verhandlung gegen den 21-jährigen Ali K. hat dieser eingestanden, bei den Taten den wartenden Fluchtwagen gefahren zu haben. Wie der verurteilte Umut E. in der Verhandlung als Zeuge aussagte, sei es eine gemeinsame Idee gewesen, Tankstellen zu überfallen. „Ich habe keinen Führerschein. Deshalb sollte er fahren, und ich gehe rein“, erklärte er die Arbeitsteilung. Zusammen hätten sie die Tankstellen ausgesucht. Die Beute sei 50 zu 50 geteilt worden. „Er hat viel Marihuana geraucht und harten Alkohol getrunken“, berichtete Umut E. auf Nachfrage des Richters. Ein während der U-Haft angefertigtes psychologisches Gutachten hatte ebenfalls einen starken Drogenkonsum und eine Drogenabhängigkeit bescheinigt. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer betonte, liege aber keine verminderte Schuldfähigkeit vor. Da es gemeinschaftliche Taten waren, sei für beide dieselbe Strafe angemessen. Gefordert werde für den Angeklagten daher sieben Jahre Haft. Dieser habe jedoch ein Drogenproblem und brauche eine Therapie. Dieser Auffassung schlossen sich seine Verteidiger im Wesentlichen an. Rechtsanwalt Hans Böhme bat darum, das jugendliche Alter zu berücksichtigen. In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Haftstrafe von sieben Jahren. Dazu wird Ali K. nach Verbüßung von 18 Monaten Haft ab Mai für die Dauer von zwei Jahren in einer Entziehungsanstalt untergebracht und erhält so die Chance, den Drogen abzuschwören und eine Berufsausbildung zu beginnen.