Speyer
Schüler unterliegt in Streit um Gesichtsschutz vor Gericht
Der Fünftklässler wurde am Hans-Purrmann-Gymnasium im August eingeschult und trug zunächst wie seine Mitschüler eine Mund-Nasen-Bedeckung, berichtet das Verwaltungsgericht Neustadt, das am Freitag über den Fall informiert hat. Nach einigen Tagen sei der Junge allerdings mit einem Gesichtsvisier („Face Shield“) in die Schule gekommen, das den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung nicht entspreche. Die Schulleitung habe an die Maskenpflicht erinnert, der Vater des Fünftklässlers unter Vorlage eines Attests am 2. September darum gebeten, dass sein Sohn gesundheitsbedingt mit Visier statt mit Maske zur Schule kommen darf.
Der Schulleiter habe den Antrag der Familie abgelehnt. Begründung: Das vorgelegte ärztliche Attest erscheine nicht geeignet, um von der Maskenpflicht zu befreien. Es fehle an einer schlüssigen ärztlichen Begründung. Dagegen hat der Schüler laut Gericht Widerspruch eingelegt, war aber im Verfahren in Neustadt nicht erfolgreich: Die Richter gaben der Schule Recht. Zum einen verhindere ein solches Visier die Verbreitung virushaltiger Tröpfchen nicht im selben Maß wie eng anliegende Masken. Zum anderen fehle es dem vorgelegten Attest tatsächlich an Aussagekraft. Der Hausarzt hätte aus Sicht der Justiz darlegen müssen, „aus welchen konkreten Gründen“ es dem Antragsteller unzumutbar sein soll, in dem relativ kurzen Zeitraum der Maskenpflicht auf dem Gymnasialgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Direktor meldet Zweifel an
„Das Attest hatte Zweifel hinterlassen“, erklärt Ronny Wolf, Leiter des Hans-Purrmann-Gymnasiums, den Beginn der Auseinandersetzung aus seiner Sicht. Er habe es der Familie offen gelassen, die Bedenken zu zerstreuen. Das sei aber bis dato nicht erfolgt. Er sei in der Sache emotionslos, betont Wolf. Er sei kein Mediziner und würde auch eine andere Gerichtsentscheidung umsetzen. Die aktuellen Corona-Regeln streng einzuhalten, sei für ihn ein Gebot der Fürsorge für Schüler und Lehrer. Bisher gebe es am „Purrmann“ keine Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit worden seien.
Der Leiter des Gymnasiums, das in diesem Schuljahr schon zwei Corona-Fälle in der achten und zwölften Klasse hatte, lobt das große Verständnis für die Auflagen: „Die Allermeisten tragen die Maske durchgehend.“ Bei den Corona-Fällen habe es auch keine schulinternen Ansteckungen gegeben. Derzeit laufe der Unterricht geregelt. Die Speyerer Schulleiter tauschten sich eng aus und seien sich bewusst, dass es „irgendwann wohl jede Schule treffen werde“, wie Wolf sagt. Hartmut Loos, Leiter des Kaiserdom-Gymnasiums, berichtet: „Masken-Verweigerer haben wir keine.“ Als er am Freitag die Schüler verabschiedet habe, hätten alle, bis auf zwei Schüler („vergessen“) das Textil getragen.