Speyer Schöne Töne mit bitterem Nachklang
. Das Ortskartell Schwegenheim hat sich am Dienstag mit den Gema-Gebühren beschäftigt. Kassierer Horst Neuendorf sagte bei der Generalversammlung, dass sich die Gema-Forderungen im Jahr 2015 um etwa 1000 Euro erhöht hätten. Martin Walter, Stellvertreter und Schriftführer, begründete die Kostensteigerung mit einer neuen Berechnungsverordnung der Gema, die den Veranstalter dazu zwinge, mehr Fläche anzugeben. Philipp Seitel von der Gema-Bezirksdirektion Wiesbaden, die für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig ist, sagte auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass der Unterschied zwischen 2014 und 2015 gut 600 Euro betrage. Das Ortskartell Schwegenheim hatte für das Straßenfest 2015 1024,63 Euro entrichtet, 2014 waren es laut Seitel 402,86 Euro. Als Grund für die Mehrkosten im Jahr 2015 nannte der Gema-Mitarbeiter die höhere Quadratmeterangabe, die nach bestimmten Tarifstufen „seit 2013 oder 2014 in 500er-Schritten abgerechnet“ werde. Maßgeblich sei dabei die Fläche, auf der Musik zu hören sei. Daran habe sich nichts geändert. 2014 seien vom Ortskartell 666 Quadratmeter (qm) angegeben worden, 2015 dagegen 1560 qm. Konkret heißt das: Aus 666 qm wurden für die Abrechnung 1000 qm – und aus 1560 qm 2000 qm. Die Angabe im Jahr 2015 sei korrekt: „Sie wurde nachgeprüft“, betonte er. Und fügte an: „2014 war die Größenangabe nicht ganz korrekt.“ Dass es deshalb eventuell zu einer Nachberechnung kommen könne, schloss Seitel nicht aus. Er bestätigte, dass die Anmeldung für das Straßenfest 2015 (das im Juni stattfand) zu spät – erst im September – eingereicht worden sei. Und betonte: „Die Anmeldung muss vor der jeweiligen Veranstaltung vorliegen.“ Geschehe das nicht, werde der Rechnungsbetrag verdoppelt. Nach Aussage von Gema-Mann Seitel hätte das Ortskartell also eigentlich 2049,26 Euro zahlen müssen. „Aus Kulanz“ habe die Gema aber auf die doppelte Forderung verzichtet, sagte Seitel. Er betonte, dass ein Einspruch gegen einen Kostenbescheid zwar stets möglich sei – jedoch nicht, wenn eine Anmeldung verspätet eingehe so wie es in Schwegenheim der Fall gewesen sei. Bei der Ortskartell-Sitzung berichtete Kassenwart Horst Neuendorf, dass das Kartell bei der Gema Einspruch gegen die hohen Gebühren eingelegt habe. Vorsitzender Roland Haag fügte an: „Das ist alles noch in Bearbeitung.“ Von einem Einspruch aus Schwegenheim weiß Gema-Mann Seitel nichts: „Ein Einspruch liegt uns nicht vor.“ Auslöser der Diskussion bei der Ortskartellsitzung war eine Empfehlung des Beigeordneten Bodo Lutzke (FWG) an das Ortskartell, doch künftig das richtige Formblatt für die Gema-Meldung zu verwenden: „Bei der Anmeldung ist etwas schief gelaufen“, sagte Lutzke, der das Amt des kommissarischen Vorsitzenden von von 2013 bis Dezember 2014 innehatte und bei der Gema nachfragte. Ortskartell-Vorsitzender Roland Haag fragte Lutzke, weshalb dieser überhaupt bei der Gema angerufen habe: „Sie haben kein Amt mehr.“ Lutzke verwies darauf, von Vereinsvertretern auf die höheren Gema-Gebühren angesprochen worden zu sein und betonte: „Damit soll jetzt aber niemand angegriffen werden. Ich bin froh um jeden, der ein Amt ausübt. Fehler können passieren.“ Von einem falschen Formblatt weiß Gema-Mann Seitel nichts. Seitel erklärt, dass es für Veranstaltungen eine Angemessenheitsregelung, also eine Härtefallregelung, gebe. Die greife, wenn die Gema-Kosten nicht im Verhältnis zu dem von den Vereinen Erwirtschafteten stünden, und das belegt werden könne. Dann finde eine Prüfung statt: „Wir wollen ja schließlich kein großes Kultursterben.“ Aber auch die Härtefallregelung greife nicht bei verspäteten Meldungen. Der Gema-Mann sagt, die Tarife hätten sich von 2014 auf 2015 „nicht maßgeblich, nur geringfügig geändert“: „Wir sprechen da vielleicht insgesamt vom 10-Euro-Bereich.“ (nti)