Speyer Rehbach darf verlegt werden
Drei Bürger haben vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ihre Klagen zurückgezogen. Der Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung des Rehbachs bei Haßloch ist damit rechtskräftig. Ob das Vier-Millionen-Euro-Projekt verwirklicht wird, hängt von seiner Förderung ab. Auch bei Böhl-Iggelheim soll der Bach verlegt werden. Derzeit wird die Umweltverträglichkeit der Verlaufs-Varianten geprüft.
Denn nicht nur in Haßloch, auch in Böhl-Iggelheim soll das Gewässer aus ökologischen Gesichtspunkten und Gründen des Hochwasserschutzes eine andere Route nehmen. Die Planungen der beiden Gemeinden sind aufeinander abgestimmt. Rehbachverlegung in Haßloch Im November 2015 erließ die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd den Planfeststellungsbeschluss „für die Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in der Gemeinde Haßloch“. Der für die Unterhaltung des Gewässers zuständige Landkreis Bad Dürkheim will ein neues Bachbett schaffen, das auf einer Strecke von 3,6 Kilometern etwa 600 bis 800 Meter südlich vom bisherigen Rehbach durch den Gemeindewald verlaufen soll. Mit dem Vorhaben soll am Beginn der Ausbaustrecke, an der L 530, ein „Ableitungsbauwerk“ errichtet werden, über das ins alte Bachbett eine Wassermenge von 150 bis 400 Litern pro Sekunde laufen soll. Die Projektkosten werden auf etwa vier Millionen Euro beziffert. Bisher wird über die „Aktion Blau plus“ mit einem Landeszuschuss von 90 Prozent gerechnet. Von dem hängt ab, ob das Projekt tatsächlich verwirklicht wird. Derzeit wird die Förderfähigkeit durch das Landesamt für Umwelt überprüft, das hat Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) veranlasst. Der Kreis Bad Dürkheim muss nun nachweisen, dass die wirtschaftlichste Lösung gewählt wurde. Voraussichtlich noch dieses Jahr soll laut Umweltministerium das Ergebnis vorliegen. Klagen vor Verwaltungsgericht Gegen den Planfeststellungsbeschluss klagten mehrere Bürger. Am Donnerstag wurden drei verbliebenen Klagen, andere wurden zuvor schon zurückgezogen, vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt. Laut der Justizbehörde wurde eine davon in der Verhandlung zurückgezogen, nachdem die Richter die Auffassung vertreten hatten, der Kläger sei „mangels eigener Rechtsbetroffenheit“ nicht klagebefugt. Bei den zwei anderen Klägern handelte es sich um die beiden Eigentümer der stillgelegten Neumühle, die am Rehbach liegt und nur noch Wohnzwecken dient. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts vertraten sie die Auffassung, dass ihr Anwesen durch Austrocknung des Untergrunds Schaden nehmen könnte. Zudem führten sie an, dass die Rehbachverlegung das Vorhaben zunichte mache, die Energieerzeugung mit einer Wasserkraftturbine wieder aufzunehmen. Die Kläger plädierten dafür, den Hochwasserschutz durch Nutzung von Retentionsräumen im Ordenswald und Einbeziehung des vorhandenen Grabensystems zu verbessern. Das Gericht machte deutlich, „dass die Rehbachverlegung zum Wohl der Allgemeinheit als vernünftigerweise geboten anzusehen“ sei. Das Vorhaben könne sowohl den Hochwasserschutz als auch den ökologischen Zustand des Baches verbessern. „Eher unbegründet“ sei die Sorge, dass Schäden am Anwesen entstehen, wenn der alte Bach weniger Wasser führt. Dennoch soll zur Beweissicherung der derzeitige Zustand des Gebäudes festgehalten werden. Mit dieser Planergänzung erklärten die Kläger den Rechtsstreit für erledigt. Stand der Dinge in Böhl-Iggelheim Das Vorhaben Rehbachverlegung bei Böhl-Iggelheim muss umweltverträglich sein. Derzeit wird geprüft, ob die Pläne auch nicht zu sehr in Flora und Fauna eingreifen. Nach Angaben von Böhl-Iggelheims Bürgermeister Peter Christ (CDU) ist die Umweltverträglichkeitsprüfung Voraussetzung dafür, in die nächste Phase zu kommen. Christ: „Wir arbeiten Schritt für Schritt daraufhin, Baurecht zu erlangen“. Dass der Planfeststellungsbeschluss für Haßloch rechtskräftig ist, bedeute für Böhl-Iggelheim, „zu wissen, was auf uns zukommt“. | guh/btw