Speyer
Prozess nach Messerstichen in Erstaufnahmeeinrichtung eröffnet
Es war der vom strafrechtlichen Standpunkt her schwerwiegendste Vorfall, der sich bisher in der 2015 eröffneten Aufnahmeeinrichtung in Speyer ereignet hat. Laut Anklage hat am 10. August, 23.52 Uhr, ein Pakistaner dem anderen „Motherfucker“ und weitere Schimpfworte zugerufen, woraufhin der Beleidigte tätlich geworden ist: Erst habe er seinem Gegner schmerzhaft in den Bauch getreten, dann einen ersten Stich per Klappmesser mit acht Zentimeter Klingenlänge ausgeführt, danach einen zweiten, so Staatsanwalt Martin Baum. Beim ersten habe der Mann noch ausweichen können, sodass die Klinge am Hals entlanggeschrammt sei, danach drang das Messer jedoch in den Nacken in der Nähe des Schädelknochens ein.
Der Angreifer wurde von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes in der früheren Kurpfalzkaserne überwältigt, das Opfer hatte Glück im Unglück: Die Verletzung am Nacken musste nur genäht werden. Die Anklage lautet dennoch auf versuchten Totschlag, worauf laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren stünde. Körperliche Misshandlung sowie Beleidigung kommen als Vorwürfe hinzu.
Aus dem Gefängnis ins Klinikum
Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Andreas Flory (Speyer) ankündigen, dass er nicht zum Tatvorwurf an sich, aber zu seiner persönlichen und gesundheitlichen Situation aussagen werde. Das Gesundheitliche werde „möglicherweise eine Rolle spielen“, ordnete der Vorsitzende Richter Alexander Schräder ein. Ein Sachverständiger solle den Prozess bei den weiteren fünf Terminen verfolgen, der behandelnde Arzt des 21-Jährigen solle aussagen. Der Beschuldigte war zunächst in U-Haft in Frankenthal gekommen, im Oktober aber ins Pfalzklinikum Klingenmünster verlegt worden, als seine psychischen Probleme offenbar geworden waren.
Juristisch wirft das die Frage nach der Schuldfähigkeit auf. „Laut Gutachter ist er wohl nicht schuldfähig“, so Verteidiger Flory. An den Angriff selbst könne sich sein Mandant nicht erinnern, zumal er am Tatabend rund 1,6 Promille aufgewiesen habe. Seine Akte lese sich „wie ein Puzzle“, in der sich weitere Vorfälle aus der Vergangenheit zu einem Bild zusammensetzten: „Die psychischen Probleme sind offensichtlich.“ Ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erlangen, dürfte für den Mann, der schon mehrfach ausgewiesen, aber immer wieder eingereist sei, ohnehin schwierig werden. Insofern sei die Frage, ob er im Pfalzklinikum auch angesichts der bestehenden Sprachbarriere überhaupt sinnvoll therapiert werden könne, falls die Große Strafkammer bei Schuldunfähigkeit eine Unterbringungsverfügung erließe, so Flory: „Eine extrem schwierige Situation.“ Der Mann frage, wann er nach Hause zu seiner Familie dürfe.
15 Zeugen geladen
In die Beweisaufnahme wird erst bei den fünf angesetzten Folgeterminen eingestiegen: am Donnerstag, 5. März, Montag, 9. März, Mittwoch, 11. März, Montag, 16. März, sowie Donnerstag, 19. März, jeweils 9 Uhr, beim letzten Termin möglicherweise mit Urteilsverkündung. Am ersten Folgetermin ist ein Sachverständiger geladen. Insgesamt gibt es 15 Zeugen, vor allem Mitbewohner und Sicherheitskräfte.
Laut Stephan Weber, Leiter der Polizeiinspektion Speyer, deren Ermittlungsgruppe Migration die Aufnahmeeinrichtung betreut, war die Tat in ihrer Schwere ein Ausnahmefall. Die überwiegende Anzahl der Straftaten in der Kaserne seien kleinere Fälle. In der Statistik für 2018 stehen 616 Einsätze, ein Jahr zuvor waren es 520 gewesen. Die Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor, so Weber, er könne jedoch sagen, dass die Ermittlungsgruppe in der zweiten Jahreshälfte 20 Fälle von Gewaltkriminalität beschäftigt haben.