Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Pflegewissenschaftler: „Besucherzugang in Speyers Krankenhäusern für viele ungeregelt“

Zugang beschränkt: In Speyers Krankenhäusern gelten Regelungen, die auch Kritik hervorrufen.
Zugang beschränkt: In Speyers Krankenhäusern gelten Regelungen, die auch Kritik hervorrufen.

Der Speyerer Pflegewissenschaftler Professor Dr. Bernd Reuschenbach (52) forscht zu den Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Er nimmt auch die Besucherregeln der beiden örtlichen Krankenhäuser kritisch unter die Lupe. Im Interview berichtet er von den Problemen von Patienten und deren Angehörigen – und erklärt, warum sich das ändern sollte.

Herr Reuschenbach, was sind derzeit die Probleme von Menschen, deren Angehörige im Krankenhaus sind?
Die aktuellen Corona-Verordnungen geben den Krankenhäusern viele Spielräume, die ganz unterschiedlich genutzt werden. Ein Beispiel aus Speyer: Eine Frau, die ihren älteren Vater betreut und wegen Schichtdienst beruflich nachmittags sehr stark eingebunden ist, hat es schwer den Vater zu besuchen. Denn in den Speyerer Krankenhäusern gilt die Regel: Besuche nur ab 14 Uhr. Deshalb bin ich auf das Problem aufmerksam geworden.

Wie genau sind die Besuchszeiten denn zurzeit festgelegt?
Im Moment ist es so, dass der Besucherzugang in den beiden Speyerer Krankenhäusern sehr starr geregelt ist. Zum Beispiel dürfen Patienten in den beiden Kliniken nur zwischen 14 und 19 Uhr besucht werden. Das ist für manche Menschen aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht oder eben nur eingeschränkt machbar. Es ist auch nicht einsichtig, warum die Besuchszeit nur für diesen Zeitraum gilt – das Infektionsrisiko wird morgens ja vermutlich ähnlich hoch sein. Unerklärlich ist auch, dass während des gesamten Aufenthalts immer nur die zwei gleichen eingetragenen Personen zum Patienten kommen können. Das steht in keiner Corona-Verordnung. Die Krankenhäuser haben aber das Recht, es so zu bestimmen.

Was spricht aus Ihrer Sicht (noch) gegen die aktuellen Regelungen?
Für alle Angehörigen oder Besucher wird es schwierig, sobald es um Ausnahme- oder Notfälle geht. Denn das ist nicht transparent geregelt. Haben sich beispielsweise zwei Nachbarn in die Besucherliste eintragen lassen, dann haben die Verwandten keinen Zutritt mehr, da sie nicht auf der Liste stehen.

Gibt es eine Gruppe, die besonders betroffen ist?
Ja, besonders schwierig ist das bei sterbenden und schwerkranken Patienten. Die Corona-Verordnung regelt hier uneindeutig, dass hier Ausnahmen zu machen sind. Aber wie die aussehen, muss ausgehandelt werden. Es kommt selten vor, dass eine Pflegeperson auf Angehörige zukommt und auf diese Ausnahmen hinweist. Mir sind Fälle bekannt, bei denen Angehörige trotz lebensbedrohlicher Situationen nicht rechtzeitig zum sterbenden Patienten kamen, weil kein aktueller Corona-Test vorlag. Dazu kommt: Die Angehörigen können ja nur bei der Pforte anrufen und nachfragen. Sie haben keinerlei Kontakt zu den Personen, die das entscheiden. Oft sichert sich die Pflege beim Arzt ab, obwohl sie auch selbst entscheiden könnte, wie kritisch die Lage ist. Und gerade am Wochenende ist die Situation besonders schwierig für die Angehörigen, denn dann sind weniger Menschen im Krankenhaus, die das entscheiden können oder wollen.

Was bedeutet eine solche Situation für die Angehörigen?
Gerade bei diesen Ausnahmefällen sind die Angehörigen in der Rolle eines Bittstellers. Man ist ohnehin emotional aufgelöst und muss dann in dieser Situation auch noch um den Besucherzugang an der Pforte verhandeln. Das ist sehr belastend.

Belastet das nur die Angehörigen und die Betroffenen?
Nein, auch Pflegende können dadurch sehr belastet sein. Angehörige sind wichtig für die Betreuung, besonders bei Menschen mit Demenz. Die Arbeitslast in Corona-Zeiten ist ohnehin enorm. Wenn Angehörige im Minutentakt anrufen, statt vor Ort zu sein, verursacht das weiteren Stress .

Hängt das mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung zusammen?
Die Corona-Schutzverordnung überlässt es den Krankenhäusern, wie sie den Besucherzugang regeln. Aber es gibt ja noch andere Richtlinien. Zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz. Dort steht: „Maßnahmen dürfen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen führen; ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben.“ Und wenn man die Empfehlungen der zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer oder der Akademie für Ethik der Medizin als Grundlage nimmt, dann denke ich, dass es in Speyer teilweise nicht so gut läuft. Beispiel: Angehörige sind im Vorhinein über Ausnahmen von den Regelungen aktiv aufzuklären. Ausnahmen müssen im Team zwischen Pflegenden und Ärzten geklärt werden. Es muss ein klarer Ansprechpartner vorhanden sein.

Was müsste passieren, damit sich die Situation bessert?
Beide Krankenhäuser sollten die Besucherregeln untereinander vereinheitlichen. Und dann braucht es vor allem transparente Regeln, gerade für die Ausnahmefälle – die aber doch öfter vorkommen, als man denkt. Es muss auch transparent sein, wie entschieden wird und wer darüber entscheidet. Außerdem sollten Angehörige die Möglichkeit haben, Kontakt zu den Entscheidern aufzunehmen.

 

Zur Person

Bernd Reuschenbach ist Professor im Fachbereich Pflege an der Katholischen Stiftungshochschule München. Der 52-jährige Speyerer forscht derzeit zu den Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Diese Regeln gelten an Speyers Krankenhäusern

Sowohl im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus als auch im St.-Vincentius-Krankenhaus in Speyer ist derzeit der Besuch von Patienten zwischen 14 und 19 Uhr möglich. Es gilt für Besucher die 3G-Regel – das heißt, geimpft, genesen oder getestet. Getestete können beim St.-Vincentius-Krankenhaus einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter sein darf als 24 Stunden; ebenso beim Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus und dort alternativ auch einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden zurückliegend) vom Testzentrum. „Dies gilt auch für Schwangere, die einen geplanten Termin in der geburtshilflichen Ambulanz wahrnehmen möchten“, berichtet Barbara Fresenius, Leiterin der Unternehmenskommunikation beim Diakonissen-Krankenhaus.

In beiden Krankenhäusern dürfen vom Patienten zwei Besucher benannt werden – beim Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus darf die zweite Person nach zehn Tagen Klinikaufenthalt benannt werden, beim St.-Vincentius-Krankenhaus von Beginn an. Fresenius weist darauf hin, dass Patienten in Mehrbett-Zimmern die Besuchszeiten ihrer Angehörigen untereinander abstimmen müssen – „denn dort dürfen sich maximal zwei Besucher gleichzeitig aufhalten.“

Im Notfall ohne Test mit FFP2

Wolfgang Schell, Vorstand am St.-Vincentius-Krankenhaus, erklärt, dass auf Ausnahmesituationen Rücksicht genommen werde, zum Beispiel auch bei Patienten unter 17 Jahren. Fresenius sagt, dass Ausnahmen auf der Neugeborenen-Station bestehen.

Und wie sieht es mit besonders schweren Fällen aus? „Besuche am Sterbebett sind ohne vollständigen Impfschutz oder tagesaktuellen Test mit FFP2-Maske möglich“, so Fresenius vom Diakonissen-Krankenhaus. Die Entscheidung darüber treffe der behandelnde Arzt. Schell vom St.-Vincentius-Krankenhaus sagt: „Bei einem akut sterbenden Patienten ist es eine Einzelfallentscheidung, hier versuchen wir im Sinne des Patienten eine gute Lösung zu finden.“

Der Arzt entscheidet

Ansprechpartner für Angehörige ist im St.-Vincentius-Krankenhaus der behandelnde, ist dieser nicht erreichbar, der diensthabende Arzt. Beim Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus entscheidet der behandelnde Arzt in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand der Patienten. Dies teile er den Angehörigen „entweder persönlich beim Besuch oder bei akuter Verschlechterung der Patienten auch über die hinterlegten Kontaktdaten mit“, erzählt Fresenius.

Beide Krankenhäuser verweisen darauf, dass die Besucherregelungen nach den gültigen Corona-Schutzverordnungen des Landes gestaltet wurden. Fresenius sagt zum Grund für die Besucherzeit von 14 bis 19 Uhr, dass diese Regelung „den ungestörten Klinikablauf mit Visiten, Therapien und Untersuchungen“ ermögliche. Zu Diskussionen komme es laut ihr und Schell nur vereinzelt, da Besucher Verständnis für die getroffenen Maßnahmen aufbringen würden.

Bernd Reuschenbach
Bernd Reuschenbach
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